Mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 wird die internetbasierte Außerbetriebsetzung möglich. Deshalb wurden ab 05.01.2015 bei allen Zulassungsvorgängen neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) verwendet, die jeweils über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen. Somit ist eine Online-Außerbetriebsetzung ohne Besuch in der Zulassungsbehörde möglich.
Durch die erneute Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.09.2023 wird dieser Vorgang vereinfacht, es wird künftig auf die Identifizierung durch den Personalausweis mit freigeschaltener eID Funktion verzichtet.
Wichtige Voraussetzungen für eine Online-Außerbetriebsetzung
- Die Stempelplakette/n auf dem/den amtlichen Kennzeichenschildern ist/sind nach dem 05.01.2015 zugeteilt worden und somit mit einem Sicherheitscode versehen.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist auf der Rückseite mit einem Sicherheitscode versehen.