Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen. Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Voraussetzungen Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt, geeignete Straßen zur Verfügung stehen und Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen. Verfahrensablauf Sie müssen die Erlaubnis beantragen. Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung. Fristen keine Erforderliche Unterlagen Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Kosten je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis Bearbeitungsdauer in der Regel: zwei Wochen Hinweise keine Rechtsbehelf Widerspruch Rechtsgrundlage Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen § 34 Achslast und Gesamtgewicht Freigabevermerk 24.09.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisStraßenverkehrDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1531Telefax: 07361 503-581531 E-Mail senden So finden Sie zu uns Externe Links Stadt Aalen (Straßenverkehrsbehörde) Stadt Ellwangen (Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen) Stadt Schwäbisch Gmünd (Umwelt und Verkehr)