Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken. Voraussetzungen Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Verfahrensablauf Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken. Fristen keine Erforderliche Unterlagen Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung Kopie des Fahrzeugscheins Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle. Kosten Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich Vertiefende Informationen Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden. Hinweise Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Rechtsbehelf Widerspruch Rechtsgrundlage Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): § 46 Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): Gebühren-Nummer 264 Freigabevermerk 24.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisStraßenverkehrDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1531Telefax: 07361 503-581531 E-Mail senden So finden Sie zu uns