Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, die den üblichen Verkehr beeinflussen, müssen besonders gesichert werden. Für die Durchführung der Arbeiten benötigen Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung. Mit dieser wird unter anderem sichergestellt, dass eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist und der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Online-Antrag Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO Voraussetzungen Sie planen Arbeiten im öffentlichen Straßenraum und beeinflussen dadurch den Verkehr. Verfahrensablauf Beantragen Sie die Verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrs- beziehungsweise Baubehörde. Das können Sie persönlich, schriftlich oder digital tun. Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit der antragstellenden Person, den anderen von der geplanten Baumaßnahme betroffenen Stellen und der Polizei. Diese stellt Ihnen als antragstellende Person den genehmigten Antrag in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung, gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen, als Bescheid zu. Fristen Stellen Sie den Antrag frühzeitig, da der Genehmigungsprozess bei Maßnahmen mit umfangreichem Abstimmungsaufwand bis zu 2 Monate dauern kann. Erforderliche Unterlagen vollständiger Antrag Dazu gehören auch notwendige weitere Unterlagen wie zum Beispiel Verkehrszeichenplan, Lageplan, Fotos oder Skizzen, die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen. RSA Qualifikationsnachweis nach MVAS 99 RSA steht für Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitstellen an Straßen. Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen. Kosten Je nach Gebührensatzung und Aufwand der zuständigen Behörde. SIe berücksichtigen unter anderem: Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße das wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin oder des Antragstellers Dauer der Einschränkung der Straßenraumes Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Behörde. Bearbeitungsdauer je nach Art, Ort und Umfang der Baumaßnahme (siehe auch unter "Fristen") Hinweise keine Rechtsbehelf Widerspruch Rechtsgrundlage Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Straßenverkehrsgesetz (StVG) §6a Gebühren Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Freigabevermerk 31.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisStraßenverkehrDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1531Telefax: 07361 503-581531 E-Mail senden So finden Sie zu uns