Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1 im Inland mit dem Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B zu führen.
Inhaber der Klasse B erhalten damit die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen zu dürfen.
Hierfür ist eine Fahrerschulung gem. Anlage 7b i.V.m. § 6b Abs. 3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu absolvieren.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so dass mit dieser Berechtigung zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich ist.
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Voraussetzungen für die Antragstellung
Das Mindestalter für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sind.Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz im Ostalbkreis gemeldet sein.
Vorgehensweise
Der Antrag zum Eintrag der Schlüsselzahl 196 kann online gestellt werden.Erforderliche Unterlagen
- Teilnahmebescheinigung über eine Fahrerschulung nach Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Gültiges Ausweisdokument
Landratsamt Ostalbkreis
Fahrerlaubnisbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1542
Telefax: 07361 503-581542
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So finden Sie zu uns
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