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Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.

  • Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
  • nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.

Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.

Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.

Stand: 22.09.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Landratsamt Ostalbkreis
Zulassungsbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
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So finden Sie zu uns

Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt

Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4300
Telefax: 07171 32-4311
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Dienststelle Ellwangen
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
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Dienststelle Bopfingen
Dienstgebäude:
Nördlinger Straße 7
73441 Bopfingen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
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Zulassungsbehörden Aalen und Schwäbisch Gmünd
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert.



Zulassungsbehörde Bopfingen
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Donnerstag
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Zulassungsbehörde Ellwangen
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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