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Verfahrenslotse

Kinder und junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die wegen einer (drohenden) Behinderung an der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind sowie deren Mütter und Väter oder deren Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben Anspruch auf Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen, z.B. bei folgenden Fragen:

  • Welche Leistungen zur Teilhabe kommen in meinem Fall in Betracht?
  • Welche Stelle ist für die Hilfe zuständig?
  • Wie stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen?
  • Wie läuft das Verfahren ab?
  • Wer erbringt die Hilfe?
Wir arbeiten nach § 10 b SGB VIII, beraten unabhängig und unterliegen der Schweigepflicht.

Gerne beraten wir Sie telefonisch, online oder persönlich im Landratsamt in Aalen, Schwäbisch Gmünd oder in Ellwangen.
Wir bitten um Terminvereinbarung.

Jugend und Familie
Dienststelle Aalen

Telefon: 07361 503-1445
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Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4267
E-Mail senden

Dienststelle Ellwangen
Telefon: 07961 567-3455
E-Mail senden