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Krankenhilfe nach den Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen

Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.

Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.

Sie erhalten

  • eine Hilfe zur Erziehung oder
  • eine Eingliederungshilfe

Darunter fallen folgende Hilfen:

  • Vollzeitpflege
  • Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
    • in Vollzeitpflege,
    • in Heimerziehung oder
    • in einer sonstigen betreuten Wohnform

Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.

Keine

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Keine

Keine

  • Widerspruch
  • Nach erfolglosem Widerspruch Klage zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

28.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg




Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Allgemeiner Sozialer Dienst
Dienststelle Aalen

Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1454
Telefax: 07361 503-1080
E-Mail senden So finden Sie zu uns Allgemeiner Sozialer Dienst
Dienststelle Schwäbisch Gmünd

Dienstgebäude:
Haußmannstraße 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4267
Telefax: 07171 32-4260
E-Mail senden So finden Sie zu uns Allgemeiner Sozialer Dienst
Dienststelle Ellwangen

Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07961 567-3455
Telefax: 07961 567-3456
E-Mail senden So finden Sie zu uns