Die Versorgungsverwaltung des Ostalbkreises stellt auf Antrag
- das Vorliegen einer Behinderung,
- den Grad der Behinderung (GdB),
- sowie weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
Die Versorgungsverwaltung des Ostalbkreises stellt auf Antrag