Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen. Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich. Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen: unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird. zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird. Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung. Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten. Online-Antrag Schwerbehindertenausweis verlängern Voraussetzungen Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis. Verfahrensablauf Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen. Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung. Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Fristen Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Erforderliche Unterlagen Schwerbehindertenausweis bei Ausstellung eines neues Ausweises: Passbild wenn Sie sich vertreten lassen: Vollmacht Personalausweis der vertretenden Person Kosten keine Hinweise Keine Rechtsbehelf Was passiert, wenn der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird? Rechtsgrundlage Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX): § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV): § 6 Gültigkeitssdauer Freigabevermerk 11.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Adresse Landratsamt OstalbkreisIntegration und VersorgungDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1481Telefax: 07361 503-1477 E-Mail senden So finden Sie zu uns