Adoptionsvermittlungsstelle
Die Aufgaben der "Adoptionsvermittlungsstelle" werden im Wesentlichen durch das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermG) und das Adoptionsgesetz (BGB - Bürgerliches Gesetzbuch - Familienrecht -) bestimmt. Adoptionsvermittlung ist eine eigenständige Aufgabe der Jugendhilfe und hat zum Ziel, für verlassene oder zur Adoption freigegebene Kinder geeignete Adoptiveltern zu finden oder bei Stiefelternadoption die Beteiligten zu beraten und am gerichtlichen Verfahren mitzuwirken.
Auch die Mitwirkung bei Auslandsadoptionen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Adoptionsvermittlungsstelle.
Die Adoption stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der "Adoptionsvermittlungsstelle".
Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und gesunde Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.
Die Adoptionsvermittlung umfasst:
Die Adoption stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt. Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der "Adoptionsvermittlungsstelle".
Die Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung in einer neuen Familie sichern. Seine Lebensbedingungen sollen sich im Vergleich zur bisherigen Situation durch die Annahme so verbessern, dass eine stabile und gesunde Persönlichkeitsentwicklung erwartet werden kann.
Die Adoptionsvermittlung umfasst:
- die Vorbereitung und Unterstützung der leiblichen Eltern bei der Entscheidung zur Adoptionsfreigabe,
- ggf. die Vorbereitung des Kindes,
- die Beratung, Eignungsprüfung und Auswahl geeigneter Bewerber,
- die Vorbereitung der zukünftigen Adoptiveltern,
- die Kontaktanbahnung,
- die Begleitung über die Adoptionspflegezeit,
- die Nachbetreuung,
- die Beratung und Unterstützung der leiblichen Eltern nach der Adoptionsfreigabe,
- die Beratung und Unterstützung der adoptierten Kinder,
- die Beratung und Unterstützung der Adoptiveltern,
- die Mitwirkung im gerichtlichen Adoptionsverfahren bei Stiefelternadoption.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Jugend und Familie
Adoptionsvermittlung
Dienstgebäude:
Gartenstraße 97
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1879
Telefax: 07361 503-581879
E-Mail senden So finden Sie zu uns Adoptionsvermittlung
Dienststelle Ellwangen
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07961 567-3455
Telefax: 07961 567-3456
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Kontakt
Sabrina Häbich
Sozialpädagoge/in
Telefon: 07961 567-3449
Telefax: 07961 567-583449
Geschäftsbereich: Jugend und Familie
Fachrichtung: Adoptionsvermittlung
Zimmer Nr.: 110
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
E-Mail an Sabrina Häbich
Barbara Hurler
Sachgebietsleiter/in
Telefon: 07361 503-1879
Telefax: 07361 503-581879
Details E-Mail an Barbara Hurler
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