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Soziokultur

Förderprogramme im Bereich Soziokultur

Allgemeine Projektförderung

Antragstellung: 2. Mai und 2. November eines Jahres
Antragsberechtigt: Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen und auch kirchliche oder öffentliche Einrichtungen
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte mit aktiver Partizipation (Beteiligung) von Laien/Nicht-Künstlern, die ein gesellschaftspolitisches Thema oder die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen in den Fokus rücken.
Fördersumme: 3.000 Euro bis 30.000 Euro (max. 80% der Projektgesamtkosten)
Förderinstitution: Fonds Soziokultur der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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