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Kulturelle Bildung

Förderprogramme im Bereich Kulturelle Bildung

Künste öffnen Welten

Antragstellung: Verschiedene Förderprogramme und Fristen
Antragsberechtigt: Vereine, Initiativen, öffentliche Einrichtung etc. (mind. 3 Bündnispartner)
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte, die jungen Menschen auf dem Land Künste und Kultur zugänglich machen.
Förderinstitution: Kultur macht stark
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Kultur macht stark

Antragstellung: Laufend
Antragsberechtigt: Öffentliche Einrichtungen, Vereine etc. in einem Bündnis von mindestens 3 Bündnispartnern
Schwerpunkt: Gefördert werden außerschulische Angebote der kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche.
Förderinstitution: Kultur macht stark
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Weiterkommen

Antragstellung: aktuell nicht möglich.
Antragsberechtigt: Teams von mindestens drei Personen, die in einer Kultureinrichtung oder einem Kulturverein arbeiten, für die/den das MWK zuständig ist.
Schwerpunkt: Gefördert werden prozesshafte Vorhaben, die Kulturelle Teilhabe voranbringen wollen, um mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzunehmen und es aktiv mitzugestalten.
Fördersumme: 5.000 bis 25.000 Euro
Förderinstitution: Zentrum für Kulturelle Teilhabe
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Europäische Kooperationsprojekte

Antragstellung: laufend
Antragsberechtigt: Kooperationsprojekte aus mindestens 3 Kultureinrichtungen.
Schwerpunkt: Gefördert werden Projekte in den Bereichen Publikumsentwicklung, soziale Inklusion, Nachhaltigkeit und Digitales oder mit einer internationalen Dimension, die zu den Querschnittsthemen Inklusion, Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Umwelt und Klimaschutz beitragen.
Fördersumme: Je nach Projektgröße von 200.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro (max. 60 bzw. 80 % der Projektgesamtkosten)
Förderinstitution: Creative Europe Desk Kultur
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