Logo Ostalbkreis
Leichte Sprache – zur Erklärung in Leichter Sprache Gebärdensprache – Erklärung
Suche

Arbeiten in der EU

Als Bürger eines EU-Mitgliedstaats haben Sie das Recht, in jedem beliebigen Land der EU zu arbeiten, als abhängig Beschäftigter, Selbständiger oder auf Stellensuche zu gehen. Sie müssen dabei wie Inländer des jeweiligen Mitgliedstaats behandelt werden.
Sie können sich somit um jede beliebige offene Stelle in jedem beliebigen Land der Europäischen Union bewerben.