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Wasserschutz / SchALVO

Das Land Baden-Württemberg hat 1988 den Grundwasserschutz in Trinkwasserschutzgebieten zur hoheitlichen Aufgabe erklärt. Das zentrale Instrument in der Umsetzung des Grundwasserschutzes ist seitdem die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO). Über die grundsätzlichen Regeln der guten fachlichen Praxis bei der Düngung und beim Pflanzenschutz hinaus, stellt die SchALVO weitergehende Anforderungen mit den Zielen:

  • Vermeidung der mikrobiellen Verunreinigung des Grundwassers,
  • Vermeidung der Verunreinigung mit Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte,
  • Minimierung der Nitrateinträge ins Grundwasser,
  • schnelle Sanierung von bereits belasteten Gebieten.

Erreicht werden diese Ziele mit Bewirtschaftungsauflagen für die landwirtschaftlichen Betriebe in den Wasserschutzgebieten. Unsere Wasserschutzberater unterstützen die Landwirte bei der Zielerreichung und kontrollieren die Einhaltung der Maßnahmen.

Hansjörg Keudle
Wasserschutzberater
Telefon: 07321 321-1348, dienstags 07961 9059-3611
E-Mail an Hansjörg Keudle
Geschäftsbereich: Landwirtschaft
Fachrichtung: IV/44.3 Landwirtschaft/Pflanzl. Erzeugnisse
Dienstgebäude:
Schloss ob Ellwangen
73479 Ellwangen

Valentin Ocker
Pflanzenproduktionsberater
Telefon: 07961 567- 3626
Telefax: 07961 567-583626
E-Mail an Valentin Ocker
Geschäftsbereich: Landwirtschaft
Fachrichtung: Pflanzliche Erzeugnisse, Kontrollen
Dienstgebäude:
Schloss ob Ellwangen
73479 Ellwangen