Hinweis vom 12. Dezember 2025
Auf Feldmausbefall achten
Kontrollieren und Vorbeugen:
Feldmausbefall lässt sich aufgrund der aktuell niedrigen Vegetation besonders gut erkennen. Deshalb sollten jetzt vor allem Feldränder, Gräben, Rapsflächen, pfluglos bestellte Wintergetreidebestände sowie Wiesen und Weiden sorgfältig kontrolliert werden. Auf befallenen Flächen ist es wichtig, den Bewuchs vor dem Winter möglichst kurz zu halten, um den Mäusen wenig Deckung zu bieten.
Zur natürlichen Regulierung des Befalls empfiehlt sich das Aufstellen von Sitzstangen für Greifvögel, insbesondere in offenen Bereichen ohne Bäume. Ein stabil verankerter Pfahl von 2,5 bis 4 Metern Höhe mit einem Querholz genügt bereits. Je höher die Sitzstange, desto größer ist der einsehbare Bereich für die Beutegreifer.
Chemische Bekämpfung:
Bleibt der Mäusedruck trotz vorbeugender Maßnahmen hoch, sollte eine chemische Bekämpfung in Erwägung gezogen werden. Voraussetzung ist ein nachgewiesener Befall über dem Bekämpfungsrichtwert, der z. B. mittels Lochtretmethode ermittelt werden kann. Dabei werden auf zwei Kontrollflächen alle Löcher zugetreten und nach 24 Stunden die wieder geöffneten gezählt. Richtwerte liegen bei 5–8 Löchern in Wintergetreide und Raps sowie 11 Löchern im Grünland.
Eine direkte Bekämpfung ist nur über das verdeckte Ausbringen von Ködern möglich. Offenes Auslegen ist verboten. Im Winter wirken Köder aufgrund des geringen Nahrungsangebots gut, jedoch sollte die Ausbringung nur in trockenen Phasen erfolgen. In Schutzgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen, etwa das Verbot von Zinkphosphid in Naturschutzgebieten und besondere Bestimmungen zum Arten- und Gebietsschutz, die unbedingt zu beachten sind.
Hinweis vom 26. November 2025
Pflanzenschutzgeräte einwintern
Wenn keine spätherbstliche Propyzamid-Anwendung im Raps mehr geplant ist, können die Pflanzenschutzarbeiten abgeschlossen werden.
o Vor dem Winter müssen Feldspritzen und andere Pflanzenschutzgeräte gründlich gereinigt und winterfest gemacht werden.
o Außen- und Innenreinigung möglichst auf der zuletzt behandelten Fläche durchführen; niemals auf versiegelten Flächen.
o Reinigungsmittel wie Agroclean, Agro-Quick oder All Clear Extra verwenden.
o Reinigungs- und Spülflüssigkeiten ausschließlich auf einer Behandlungsfläche ausbringen – nicht in Kanalisation oder Gewässer.
o Düsen und Filter kontrollieren, reinigen oder ggf. erneuern (möglichst 90 % abdriftmindernde Düsen).
o Pumpe, Schläuche und weitere Bauteile auf Schäden und einwandfreie Funktion prüfen.
o Frostschutzlösung einfüllen und durch das gesamte Gerät pumpen; im Frühjahr auffangen und wiederverwenden.
o Alternativ Pumpe und frostempfindliche Teile ausbauen und frostfrei lagern.
o Gerät geschützt, idealerweise unter Dach, abstellen.
o Gültigkeit der Prüfplakette kontrollieren und ggf. rechtzeitig eine Prüfung in einer anerkannten Werkstatt einplanen.
o Neue Geräte müssen innerhalb der ersten sechs Monate nach Inbetriebnahme erstmals geprüft werden.
Hinweis vom 24. November 2025
GLÖZ 5 Erosionsschutz- Änderungen!!
KWasser 1:
Das Pflügen nach der Ernte der Vorfrucht ist nur bei einer
Aussaat vor dem 1. Dezember zulässig.
Gleichwertige Maßnahmen zum Erosionsschutz auf KWasser1-Schlägen:
Pflügen zwischen 1. Dezember und 15. Februar ist erlaubt, wenn Bewirtschaftung quer
zum Hang
oder eine andere Maßnahme zum Erosionsschutz durchgeführt wird:
o Anlage von Erosionsschutzstreifen oder
o Pflugfurche (raue Winterfurche) mit nachfolgender früher Sommerkultur
nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErosionsSchVO oder
o Rasenbildende Kultur als Vorfurcht oder
o Abdecken der Fläche oder
o Anlage einer Pflugfurche auf schweren Böden nach Anlage 6 zu § 17 GAPKondV und solchen mit mindestens 17 Prozent Tongehalt.
KWasser 2:
Das Pflügen zwischen dem 16. Februar und dem Ablauf des 30. November ist
nur bei einer unmittelbar folgenden Aussaat zulässig. Spätester Zeitpunkt der Aussaat ist der
30. November. Vor der Aussaat von Reihenkulturen mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr ist das Pflügen verboten.
Pflügen zwischen 1. Dezember und 15. Februar ist erlaubt, wenn Bewirtschaftung quer zum Hang
und zusätzlich eine der folgenden Maßnahmen zum Erosionsschutz durchgeführt wird:
o Anlage von Erosionsschutzstreifen (sollte priorisiert werden) oder
o Pflugfurche (raue Winterfurche) mit nachfolgender früher Sommerkultur nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErosionsSchVO oder
o Rasenbildende Kultur als Vorfurcht oder
o Abdecken der Fläche oder
o Anlage einer Pflugfurche auf schweren Böden nach Anlage 6 zu § 17 GAPKondV
und solchen mit mindestens 17 Prozent Tongehalt.
Merkblatt GLÖZ 5
Hinweis vom 17. November 2025
Ungräser im Raps
Für den Winterraps zeichnen sich in den kommenden Tagen günstige Bedingungen für den Einsatz propyzamidhaltiger Produkte wie Kerb Flo, Setanta Flo, Groove oder Milestone ab. Kühle Temperaturen unter 10 °C und angekündigte Niederschläge bieten ein ideales Zeitfenster, da der Wirkstoff über den Regen von den Blättern in den Boden verlagert wird, wo er seine Wirkung entfaltet. Die Anwendung ist grundsätzlich vom Spätherbst bis in den Januar hinein möglich, selbst auf gefrorenem, aber schneefreiem Boden. Ein früher Einsatz im Herbst ist aus Verträglichkeitsgründen gegenüber Folgekulturen sinnvoll, und ein dichter Blattbestand des Rapses beeinträchtigt die Wirkung nicht. Die Hauptwirkung setzt erst im Frühjahr mit Beginn der Vegetation ein. Minderwirkungen können auftreten, wenn der Boden nach pflugloser Bearbeitung zu grobklutig ist oder viele Strohreste aufweist, wenn nach der Behandlung eine längere Trockenperiode folgt oder wenn Ungräser und Ausfallgetreide bereits das Bestockungsstadium überschritten haben. In solchen Fällen kann der Einsatz von Focus Ultra eine geeignete Alternative darstellen.
Propyzamid gilt als wichtiger Resistenzbrecher, insbesondere auf Flächen mit starkem Gräserdruck oder in Fruchtfolgen mit intensivem Einsatz von Sulfonylharnstoffen. Bisher sind gegen diesen Wirkstoff keine Resistenzen bekannt. Vor der Anwendung muss beachtet werden, dass nach dem Einsatz von aminopyralidhaltigen Produkten wie LaDiva oder Runway kein Milestone eingesetzt werden darf; in diesen Fällen sind reine Propyzamidprodukte wie Kerb Flo oder Setanta Flo vorzuziehen. Für eine sichere Wirkung sollte mit der Behandlung gewartet werden, bis ausreichende Niederschläge – mindestens 5 mm – vorhergesagt sind, insbesondere bei gut entwickelten Beständen mit geschlossenem Blätterdach.
Auf Erdflohstandorten empfiehlt es sich, Gelbschalen den gesamten Winter im Bestand zu belassen und im zweiwöchigen Rhythmus zu kontrollieren; als Frostschutz können biologisch abbaubare Zusätze wie Winterscheibenreiniger oder Zucker verwendet werden.
Hinweis vom 14.11.2025
Getreidebestände kontrollieren
Die Herbizidmaßnahmen im Wintergetreide sind aufgrund der zuletzt guten Befahrbarkeit weitgehend abgeschlossen. Falls noch Behandlungen ausstehen, sollten diese spätestens in der kommenden Woche abgeschlossen werden. Besonders in Wintergerste ist es wichtig, bei frühen Herbizidmaßnahmen den Bekämpfungserfolg gegen Ungräser zu kontrollieren. Werden noch Gräser gefunden, kann gegebenenfalls eine Nachbehandlung mit 0,9 l/ha Axial 50 erfolgen; im Zweifel sollte fachliche Beratung eingeholt werden.
Hinweis vom 03.11.2025
Ungräser im Herbst
Raps:
Sobald die Tagestemperaturen dauerhaft unter 10 °C liegen, können Herbizide mit dem Wirkstoff Propyzamid (z. B. Kerb Flo, Setanta Flo) gezielt gegen Trespenarten, resistenten Ackerfuchsschwanz, Weidelgras und Windhalm eingesetzt werden. Auch das Kombiprodukt Milestone (Propyzamid + Aminopyralid) erfasst zusätzlich Kamille, Kornblume, Mohn und Vogelmiere.
Propyzamid wirkt über den Boden, wird über die Wurzeln aufgenommen und benötigt ausreichende Feuchtigkeit, um in die Wurzelzone zu gelangen. Die besten Ergebnisse werden bei Anwendung ab der zweiten Novemberhälfte bis Dezember erzielt, wenn der Boden feucht ist und die Temperaturen unter 10 °C liegen. Dabei ist unbedingt auf Abschwemmungsgefahr zu benachbarten Getreideflächen zu achten. Sollte eine Behandlung vor Weihnachten nicht mehr möglich sein, kann sie bei geeigneten Bedingungen auch noch im Januar erfolgen.
Wintergetreide:
Durch die spätere Aussaat und den gezielten Einsatz von Bodenherbiziden ist der Ackerfuchsschwanzbesatz in vielen Beständen aktuell gering. Wo dennoch Handlungsbedarf besteht, können Nachbehandlungen mit Axial 50 (0,9 l/ha im Herbst bzw. 1,2 l/ha im Frühjahr) oder Traxos (1,2 l/ha im Herbst oder Frühjahr, nicht zugelassen in Gerste, Hartweizen und Dinkel) erfolgen. Herbstanwendungen sind meist wirksamer, vor allem, wenn die Ungräser im 2–3-Blattstadium sind, die Temperaturen über 5 °C liegen und es anschließend abkühlt.
Bei fortgeschrittener Resistenz gegen ACCase-Hemmer sind jedoch nur noch geringe Wirkungsgrade zu erwarten. In diesen Fällen sollten künftig Bodenherbizide im Vor- oder sehr frühen Nachauflauf sowie pflanzenbauliche Maßnahmen (spätere Saat, Fruchtfolgeanpassung) stärker in die Strategie integriert werden.
Hinweis vom 31.10.2025
Vogelschäden im ISIP
Erfassung der Vogelschäden über ISIP.
Bitte melden Sie die Schäden, um einen Überblick über das Ausmaß zu erhalten.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Anmeldung zur Nutzung des Meldeportals über den folgenden Link:
web.isip.de/meldeportal/bw
Hinweis vom 14. Oktober 2025
Ungräser in Wintergetreide im Blick behalten
Die aktuell gute Bodenfeuchte bietet in diesem Herbst günstige Bedingungen für den Einsatz bodenaktiver Herbizide. Diese wirken über Keimwurzel und Keimspross und müssen frühzeitig und bei ausreichender Bodenfeuchte ausgebracht werden. Entscheidend für eine gute Wirkung ist außerdem ein feinkrümeliges, abgesetztes Saatbett. Wo dies aufgrund nasser Bedingungen nicht erreicht wurde, können Kluten später aufbrechen und neues Ungras auflaufen lassen – die tatsächliche Wirkung der Bodenherbizide wird daher regional unterschiedlich ausfallen.
Sollten Nachkeimungen oder Minderwirkungen auftreten, können im Verlauf des Herbsts oder Frühwinters blattempfindliche Präparate eingesetzt werden, die weniger von der Bodenfeuchte abhängen (z. B. Axial 50 oder Traxos). Bei Resistenzproblemen können Mischungen (z. B. Axial 50 + Trinity, Axial 50 + Boxer oder Niantic + Axial 50 in Winterweizen) die Wirkung verbessern, allerdings steigt dabei auch das Risiko von Kulturschäden. Im Zweifel sollte vor der Anwendung fachlicher Rat eingeholt werden. Mischungen sind grundsätzlich erlaubt, sofern keine Anwendungseinschränkungen der Mittel entgegenstehen (§ 12 Abs. 1 PflSchG).
Langfristig bleibt entscheidend, pflanzenbauliche Maßnahmen stärker zu integrieren: ein falsches Saatbett zur Stimulierung und Beseitigung früher Ungraswellen, mehr Sommerungen in der Fruchtfolge sowie spätere Aussaattermine für Wintergetreide. Auf tonigen, zu Frühsommertrockenheit neigenden Standorten kann – falls möglich – auch ein Kleegras mit mehreren Schnitten sinnvoll in die Fruchtfolge eingebaut werden, um den Ackerfuchsschwanz nachhaltig zu reduzieren.
Hinweis vom 7. Oktober 2025
Getreideaussaat
Die kräftigen Niederschläge verzögern derzeit die Getreideaussaat, bieten aber auch Chancen: Durch die feuchte Witterung konnte bereits viel Ackerfuchsschwanz auflaufen, der nun vor der Saat beseitigt werden kann. Gerade auf leichteren ("braunen“) Standorten, auf denen Bodenherbizide oft an ihre Grenzen stoßen, ist diese Vorbekämpfung besonders wertvoll. Zwar birgt die sogenannte Scheinsaat auch Risiken – etwa erneuten Auflauf des Unkrauts bei feuchter Witterung –, doch es bleibt noch genügend Zeit für die Aussaat, und die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass auch später gesäte Wintergerste gute Erträge bringen kann. Entscheidend ist eine Aussaat unter günstigen Bodenbedingungen, nicht um jeden Preis.
Nach der Saat steht die Herbizidbehandlung im Fokus. Der Wirkstoff Flufenacet bildet dabei weiterhin die tragende Säule in der Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz im Herbst. Wichtig ist, dass Flufenacet nur noch in diesem Jahr verkauft, aber im kommenden Herbst noch eingesetzt werden darf – daher sollte rechtzeitig vorgesorgt werden. Der optimale Einsatzzeitpunkt liegt unmittelbar nach der Saat auf feuchten, gut abgesetzten Böden. Fallen nach der Anwendung nochmals etwa 10 bis 20 Liter Regen, sind auch auf leichteren Standorten sehr gute Wirkungsbedingungen gegeben.
Insgesamt gilt: Geduld bei der Bodenbearbeitung, eine saubere Vorfeldbekämpfung und die angepasste Wahl des Herbizidzeitpunkts sind in diesem Herbst die entscheidenden Faktoren für einen erfolgreichen Start der neuen Getreidesaison.
Hinweis vom 6. Oktober 2025
Nach der Maisernte Stoppeln bearbeiten
Es hilft den Mais möglichst tief zu häckseln, da zum Erntezeitpunkt 70-80 % der Larven im unteren Drittel der Maispflanze leben.
Nach der Maisernte ist es wichtig, dass die Stoppelreste gründlich zerkleinert oder eingearbeitet werden, da die Zünslerraupen in den Ernteresten überwintern können. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Mulchen: Das Mulchen zerstört die Winterquartiere der Maiszünsler. Ebenso lassen sich die zerhäckselten Stoppelreste bei einer Bodenbearbeitung besser einarbeiten und sorgt somit für eine schnellere Verrottung. Wichtig ist, dass die Stoppeln so tief wie möglich gemulcht werden.
- Walzen: bei mürben Stoppeln zerschneiden die Profile der Walzen die Stoppeln gut, allerdings geraten diese Maschinen bei elastischen Stoppeln und einer starken Maisstrohmatte an ihre Grenzen. Walzen bringen eine gute Flächenleistung mit sich.
- Eggen: Die Ketten- und Scheibenegge zermürbt die Maisstoppeln.
- Einarbeiten (Pflug): Tiefes Unterpflügen verringert die Zünslerpopulation für das kommende Jahr drastisch. Zudem wird das Fusarium-Toxinrisiko für die Nachfrucht vermindert.
Im Geltungsbereich von IPSplus ist die mechanische Regulierung von Maiszünslern und Fusarium Pflicht. Maisstroh und Maisstoppeln müssen umgehend nach der Ernte bodennah gemulcht bzw. zerkleinert werden. Soweit Vorgaben der GAP-Konditionalitäten-Verordnung und des Wasserschutzes nicht entgegenstehen, muss auch mindestens eine fache Einarbeitung, besser ein Unterpfügen des zerkleinerten Materials erfolgen.
Hinweis vom 1. Oktober 2025
Raps
Der Raps steht je nach Auflauf zwischen Keimblattstadium und fünf echten Blättern. Bis zum 4-Blattstadium ist nach den Niederschlägen noch auf Schnecken zu achten.
Falls keine Vor- oder frühe Nachauflaufbehandlung erfolgt ist, kann ab dem 2-Blattstadium eine Behandlung mit LaDiva oder Belkar Power Pack erfolgen. Gegen Ausfallgetreide und Gräser sind Fusilade Max, Panarex oder Clethodim-Produkte (z. B. Focus Activ) zugelassen. Mischungen mit Tebuconazol oder Architect sind möglich, aber nicht in Kombination mit Gräsermitteln und Fungiziden in einer Mehrfachmischung.
Der früh gesäte Raps wächst nach den Niederschlägen zügig weiter. Der ideale Termin für Wachstumsregler liegt im 4- bis 6-Blattstadium (ohne Keimblätter). Stärkste Wirkung erzielen Carax (nicht in Kombination mit LaDiva/Belkar) und Architect, besonders bei frühen Saaten und hoher Stickstoffversorgung. Bei normalen Saatterminen und moderater N-Versorgung sind Folicur, Tilmor oder Toprex bewährt. Empfehlenswert ist die Zumischung eines Bordüngers.
Rapserdfloh:
Hohe Fangzahlen nach Behandlung: Pyrethroide führen zunächst zu erhöhter Käferaktivität. Dadurch erscheinen Gelbschalen nach einer Behandlung oft stärker gefüllt. Schalen sollten daher 24 Stunden nach der Maßnahme geleert und die weitere Fangentwicklung beobachtet werden.
Noch keine Behandlung erfolgt: Erste Anwendungen waren bisher nur Feuerwehrmaßnahmen bei starkem Lochfraß (>10 % bis 4-Blattstadium). Nach den Niederschlägen wächst der Raps rasch, sodass Blattschäden weniger ins Gewicht fallen. Entscheidender wird die Bekämpfung der Larven – die optimale Zeit dafür steht noch bevor.
Behandlung nach dem 4-Blattstadium: Bei Fangzahlen >50 Käfer über drei Wochen gilt: Der Hauptzuflug ist weitgehend abgeschlossen, die Eiablage beginnt. Für eine wirksame Larvenbekämpfung wird eine Behandlung mit Pyrethroiden oder Acetamiprid (Carnadine) etwa 10–14 Tage später empfohlen. Dabei ist zu beachten, dass Pyrethroid-Resistenzen möglich sind und Acetamiprid nur eine eingeschränkte Wirkung zeigt.
Hinweis vom 24. September 2025
Infos im IPSplus Gebiet zu Schnecken und Zwischenfrüchten
Zwischenfrüchte:
Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. In Baden-Württemberg dürfen die zwei Gräsermittel auch in Zwischenfruchtmischungen eingesetzt werden können, wenn eine der drei oben genannten Kulturen als Bestandteil enthalten sind. Eine Nutzung des Aufwuchses ist nach Anwendung nicht zulässig, da das Rückstandsverhalten in den übrigen Komponenten nicht geprüft wurde.
Diese Interpretation gilt selbstverständlich nur, wenn Pflanzenschutzmitteleinsatz im Zwischenfruchtanbau nicht verboten ist (z.B. aufgrund eines Förderprogramms).
Schnecken
Im Geltungsbereich von IPSplus darf ab sofort die Kontrolle auf Schnecken auch schon unmittelbar vor der Saat erfolgen und bei Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes darf das Schneckenkorn bereits zur Saat ausgebracht werden.
Kontrolle der Raps- und Rübenschläge an mindesten 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit (nicht im Randbereich) unmittelbar vor und/oder nach der Saat auf das Vorkommen von Nacktschnecken mit Jutesäcken, …
Hinweis vom 15. September 2025
Entsorgung von Pflanzenschutzmittelverpackungen
In den nächsten Wochen besteht wieder beim Landhandel und vielen Lagerhäusern die Möglichkeit, im Rahmen der PAMIRA Aktion leere und ausgespülte Pflanzenschutzmittelverpackungen abzugeben. Die gesammelten Verpackungen werden einer umweltgerechten Verwertung zugeführt.
Alle Standorte und Annahmetermine sind im Internet unter folgendem Link zu finden:
https://www.pamira.de/verpackungen-abgeben/sammelstelle-finden/
Hinweis vom 15. September 2025
Pyrethroide-Resistenzen bei Rapserdflöhen nachgewiesen
In der Rheinebene und im Kraichgau wurde 2025 häufig die Super-Knockdown-Resistenz (super-kdr) bei Rapserdflöhen nachgewiesen, wodurch Pyrethroide praktisch wirkungslos sind. Da keine flächendeckenden Untersuchungen vorliegen, ist von einer weiteren Ausbreitung resistenter Populationen auszugehen.
Bei Überschreiten der Schadschwellen (10 % Fraßschäden bis 3-Blattstadium, 50 Käfer/3 Wochen in Gelbschalen im 4–6-Blattstadium, 3–5 Larven je Pflanze im Herbst) sollen alternative Mittel eingesetzt werden:
- Minecto Gold / Exirel (Cyantraniliprole, Notfallzulassung): gute Wirkung gegen Käfer und junge Larven, wirkt aber nur translaminar → frühzeitig anwenden.
- Carnadine (Acetamiprid, regulär zugelassen): systemisch + Kontaktwirkung, Aufwand 0,2 l/ha in 200–400 l Wasser; stärkere Wirkung in Tankmischung mit z. B. Folicur, jedoch B1-Auflage (nicht auf blühende Pflanzen) und nicht auf drainierten Flächen anwenden.
Praxisempfehlung: Bei Schadschwellen unbedingt frühzeitig auf Cyantraniliprole oder Acetamiprid umstellen, um Resistenzen zu umgehen und Larven noch wirksam zu erfassen.
Hinweis vom 3. September 2025
Rapserdfloh
Bis zum 6-Blatt-Stadium ist der Rapserdfloh weiterhin zu beobachten. Zur Kontrolle sollten je Schlag Gelbschalen bodeneben eingegraben werden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 50 Käfern pro Schale innerhalb von 3 Wochen.
- Blattfraß ist nur in der Keimblattphase ertraglich relevant
- Hauptschaden entsteht durch Larvenfraß an Blattachseln und Stängeln
- In unseren Regionen sind Vorkommen und Schäden bisher gering; vielfach wird der Bekämpfungsrichtwert nicht erreicht
- Erdflöhe treten besonders nach Trockenperioden verstärkt auf
Daher sollten Sie:
- Fraßschäden (Lochfraß in Keimblättern) kontrollieren
- Bei Überschreiten der Schadensschwelle Insektizidmaßnahmen mit Pyrethroiden
- Vorbeugend: Ernterückstände und Ausfallraps beseitigen, kräftige Einzelpflanzen fördern
Hinweis vom 27. August 2025
Rapsaussaat
Aussaat:
Für einen erfolgreichen Feldaufgang ist eine ausreichende Bodenfeuchte entscheidend. Bei der Saat sollte weniger auf ein festes Datum, sondern vielmehr auf die aktuellen Bodenbedingungen geachtet werden. Ein feinkrümeliges Saatbeet ohne grobe Kluten und Hohlräume verbessert nicht nur den Feldaufgang, sondern auch die Wirkung von Bodenherbiziden. Walzen nach der Saat kann hier zusätzlich unterstützen. Eine spätere Aussaat (gegen Ende August) verringert zudem das Risiko eines Überwachsens vor Winter, reduziert tendenziell den Schädlingsbefall und ermöglicht mehr Zeit für die mechanische Bekämpfung von Ausfallgetreide und Ackerfuchsschwanz.
Tierische Schaderreger:
Aktuell ist die Gefahr von Schneckenbefall eher hoch. Eine Kontrolle sollte bereits vor der Saat beginnen. Dazu werden an mindestens zwei Stellen je Bewirtschaftungseinheit Kontrollflächen mit Schneckenfolien, Jutesäcken oder Brettern angelegt. Das Auslegen von Schneckenkorn (Wirkstoff Metaldehyd) kann die Kontrolle verbessern. Bereits ab einer Schnecke je Kontrollstelle ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten. Randbehandlungen entlang von Altraps, Mais oder Grünland können eine Einwanderung reduzieren.
Auch der Rapserdfloh spielt eine große Rolle: Ab dem Auflaufen sollte auf Lochfraß geachtet werden, besonders in der Nähe von Altrapsflächen. Ein Befall kann bis zum Totalausfall führen. Die Schadensschwelle liegt bei 10 % Fraß an Keim- und Laubblättern bis zum 3-Blattstadium.
Herbizideinsatz:
Im Raps spielt der Vorauflauf eine zentrale Rolle für die Unkraut- und Ungrasbekämpfung. Der Wirkstoff Metazachlor bildet dabei vielerorts die Basis der Strategie, da er neben breitblättrigen Unkräutern auch eine Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz zeigt. Aus Gründen des Grundwasserschutzes sollte die Aufwandmenge jedoch auf maximal 500 g/ha begrenzt werden. Die Anwendung sollte früh im Vorauflauf (bis 3–5 Tage nach Saat) erfolgen. Auf feuchtem Boden, möglichst vor oder nach Niederschlägen, ist die Wirkung am größten. Eine ebene, verfestigte Bodenoberfläche (z. B. durch Walzen nach der Saat) verbessert die gleichmäßige Verteilung des Bodenwirkstofffilms zusätzlich.
Für Nachauflaufmaßnahmen stehen ebenfalls Wirkstoffe zur Verfügung, die in Spritzfolgen auch kombiniert werden können. Diese sollten allerdings erst eingesetzt werden, wenn die Rapspflanzen mindestens zwei Laubblätter gebildet haben.
Integrierter Pflanzenschutz 2025 S.84
Hinweis vom 9. Mai 2025
Abschlussbehandlung Wintergerste
Das Krankheitsauftreten war bisher verhalten und die Bestände präsentieren sich gesund.
Die Wintergerste befindet sich nun häufig im Stadium Grannenspitzen, ab erscheinen des Fahnenblattes gilt es nun die Gerste vor ertragsrelevantesten Krankheiten zu schützen, (Ramularia, Rynchosporium, PLS). Strahlungsreiche Witterung begünstigt Ramularia/nichtparasitäre Blattflecken. Durch diese Sprenkelflecken sterben die Blätter vorzeitig ab und vermindern die Assimilationsleistung in der ertragsrelevanten Kornfüllungsphase. Sofern noch keine Nekrosen auf den Blättern erkennbar sind und um auch die Grannen zu schützen, können sie mit der Applikation bis zu vollständigen erscheinen der Grannen abwarten. Als Resistenzbrecher sollte dringend der Kontaktwirkstoff Folpet in Kombination (mit) eingesetzt werden. Mit Auftreten von nichtparasitären Blattflecken ist besonders zu rechnen, wenn sich das Fahnenblatt waagerecht ausrichtet, um die maximale Assimilationsleistung zu bekommen.
Daher sollten die Fahnenblätter mit entsprechend wirksamen Produkten insbesondere nach Niederschlagsereignissen geschützt werden.
Hinweis vom 29. April 2025
Blütenbehandlung in Raps
Die Applikation erfolgt am besten in der Vollblüte. Wasseraufwandmenge möglichst hoch wählen 300–400 l/ha um eine gute Durchdringung und Benetzung des Bestands zu erzielen. Sinnvoll ist es in den Abendstunden zu fahren, da dort der Raps biegsamer ist. Aus Sicht des Bienenschutzes ist dieser Termin ebenfalls zu bevorzugen.
Durch die Blütenbehandlung werden auch Schotenfestigkeit und Ölgehalt positiv beeinflusst. Die verbesserte Schotenfestigkeit zahlt sich v.a. bei Starkregenereignissen vor der Ernte aus. Unter www.isip.de kann nach Anmeldung die Wahrscheinlichkeit über das SkleroPro-Modul schlagspezifisch abgerufen werden.
Bei den anstehenden Fungizidbehandlungen auf gute Benetzung der Stängel achten. Infektionsort ist nicht die Blüte, sondern die Blattachseln!
Schädlinge in der Blüte sindv.a. der Kohlschotenrüssler und die Kohlschotenmücke, wobei der Kohlschotenrüssler durch seine Einstiche der Kohlschotenmücke die Möglichkeit für die Eiablage ermöglicht. Erste Erhebungen an den Monitoringstandorten zeigen, dass der Kohlschotenrüssler dieses Jahr häufiger in Erscheinung tritt.
Die Schäden sind häufig im Randbereich am stärksten ausgeprägt. Schadschwelle: 1 Kohlschotenrüssler/ Pflanze; bei starkem Auftreten der Kohlschotenmücke: 1 Kohlschotenrüssler/ 2 Pflanzen. Zur Bekämpfung der beiden Schädlinge nach Schwellenüberschreitung stehen Pyrethroide zur Verfügung. Dem Bienenschutz muss in diesem Fall besondere Beachtung geschenkt werden. Wenn die Schädlinge nicht anzutreffen sind, macht der Insektizideinsatz keinen Sinn, da unter anderem aufgrund fehlender Dauerwirkung kein Schutz gegen einen eventuellen späteren Zuflug vorhanden wäre.
Hinweis vom 29. April 2025
Fungizide in Getreide
Abschlussbehandlung in Wintergerste planen
Je nach Höhenlage hat Wintergerste das Fahnenblatt schon geschoben. Mit der anstehenden Abschlussbehandlung sollte nach Möglichkeit noch gewartet werden, bis die Ähre angeschoben hat. Dann können auch die Grannen vor Ramularia geschützt werden. Sofern in der Wintergerste in einem früheren Stadium bereits ein Fungizid eingesetzt wurde, sollte nach Möglichkeit ein Wirkstoffwechsel stattfinden. Geeignete Fungizide können der Broschüre "Integrierter Pflanzenschutz 2025“ in Tabelle 23 auf den Seiten 60 und 61 entnommen werden.
Triticale und Roggen kontrollieren
Wenn in Triticale kein beachtenswerter Befall durch Mehltau, Gelbrost, Rhynchosporium-Blattflecken oder Septoria-Blattdürre festzustellen ist, kann je nach Sorte und Vorkultur eine Einfachbehandlung gegen Braunrost oder sogar erst zur Blüte gegen Braunrost und Fusarium ausreichend sein.
Ist Roggen von Mehltau und/oder Rhynchosporium-Blattflecken befallen, sollte bereits zum Grannenspitzen mit einer Tankmischung von Azolen mit Strobilurinen oder Carboxamiden für einen lang andauernden Schutz gesorgt werden. In noch gesunden Beständen können mit Soloanwendungen von Azolen zu einem späteren Zeitpunkt Ertragsverluste durch Braunrost sicher verhindert werden.
Hinweis vom 17. April 2025
Wachstumsregler
Die Wintergerste steht aktuell im Stadium BBCH 31/32 – der optimale Zeitpunkt für Wachstumsregler wie Moddus, Prodax oder Fabilus. Die eingesetzte Wachstumsreglermenge sollte aufgrund der Wasserversorgung an der Untergrenze liegen. Auf schwächeren Standorten mit lichten Beständen sollte auf Wachstumsregler verzichtet werden. Die Bestände sind weitgehend gesund, häufig kann auf eine Fungizidbehandlung verzichtet werden.
Winterweizen und Dinkel befinden sich am Ende der Bestockung (BBCH 30). Wachstumsregler wie CCC eignen sich aktuell vor allem für dichte, lagergefährdete Bestände. Die kühle, strahlungsintensive Witterung hat die Standfestigkeit bislang natürlich gefördert. Für eine stabile Halmbasis spielen Sortenwahl, Düngung (inkl. Mikronährstoffe wie Silicium, Mangan, Bor) und Standortbedingungen eine wichtige Rolle. Bei Weizen ist der Einsatz von CCC bei 6–10°C sinnvoll, um frühzeitig das Längenwachstum zu beeinflussen, allerdings nur am Haupttrieb. Später müssen CCC-Produkte durch Trinexapac-Präparate ergänzt werden.
Wichtig ist, die "Große Periode" (BBCH 32–37) zu meiden, um die Ährenlänge nicht negativ zu beeinflussen. Die derzeit noch kühlen Nächte und trockenen Bedingungen stressen die Pflanzen zusätzlich, daher können die Aufwandmengen um etwa 20 % reduziert werden.
Auch hier gilt der Grundsatz: "So viel wie nötig, so wenig wie möglich", um Ertragseinbußen zu vermeiden.
Integrierter Pflanzenschutz 2025 S.44
Hinweis vom 8. April 2025
Winterraps- bisher spielt der Rapsglanzkäfer keine Rolle
Kontrolle der Bestände:
Aktuell sind aufgrund der kühlen und windigen Wetterlage keine/nur sehr wenige Rapsglanzkäfer zu finden und eine Überschreitung der Schadschwelle von 10 Käfern (bei schwachen Beständen 5 Käfer) pro Hauptknospe ist unwahrscheinlich. (an 5 Stellen im Feld abklopfen der Haupttriebe an mindestens 5 Pflanzen)
www.isip.de
Für den Rapsglanzkäfer ist weiterhin keine Bekämpfung erforderlich, solange die Schadschwelle nicht deutlich überschritten wird. In der Blütezeit ist der Rapsglanzkäfer kein Problem, es sei denn, ein starker Befall tritt auf, was derzeit nicht zu erwarten ist. Prophylaktische Maßnahmen sind vollkommen unnötig.
Bei der Anwendung von Insektiziden in der Blüte muss der Bienenschutz beachtet werden. Es wird empfohlen, Behandlungen abends durchzuführen, um Durchfahrschäden zu minimieren und die Bienengesundheit zu schützen.
Ein Einsatz von Wachstumsreglern ist in den meisten Beständen nicht notwendig, außer bei besonders guten Standorten oder Lagerneigung. Das Längenwachstum der Pflanzen verläuft aufgrund der kühlen Phase gleichmäßig, aber nicht zu schnell. Allerdings wird von einer Wachstumsregler-/Fungizidbehandlungen derzeit abgeraten aufgrund der Trockenheit.
Hinweis vom 31. März 2025
Unkrautbekämpfung in Sommergetreide planen
Kontrolle der Bestände:
Die Bestände sollten ab dem 3-Blattstadium (BBCH 13) regelmäßig auf Unkräuter kontrolliert werden. Eine gezielte Unkrautbekämpfung mit Herbiziden ist bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29) möglich, wobei die Wahl der Mittel von den vorliegenden Unkräutern abhängt. Die beste Wirkung ist bei Behandlungen in den Auflauf der Unkräuter zu erzielen. Broschüre "Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland2, Tabelle 21 und 22 auf den Seiten 54 bis 57).
Integrierter Pflanzenschutz 2025
Spritzfenster und IPSplus:
Im Rahmen von IPSplus ist es verpflichtend, ein Spritzfenster anzulegen, um eine gezielte Herbizidanwendung durchzuführen. Dies ermöglicht eine genaue Überwachung der Unkrautbekämpfung und kann auch zur Verbesserung der zukünftigen Unkrautregulierung genutzt werden.
Mechanische Unkrautbekämpfung:
In dichten Kulturbeständen mit mäßigem Unkrautbesatz und optimalen Bodenverhältnissen kann die mechanische Unkrautbekämpfung durch Striegeln gute Ergebnisse erzielen. Besonders bei sonnigem und windigem Wetter verläuft die Bekämpfung effektiv, da unerwünschte Pflanzen schnell vertrocknen. Eine abgetrocknete und schüttfähige Bodenoberfläche ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Striegeleinsatz. Der Boden sollte eben sein, um den Striegel gleichmäßig führen zu können.
Bei Beständen, die schwach sind oder suboptimale Aussaatbedingungen (z.B. ungleichmäßige Saattiefe) aufweisen, sollte auf den Striegeleinsatz verzichtet werden. Ein Striegel kann die Kulturpflanzen in solchen Fällen schädigen, was zu Ertragseinbußen führen kann.
Bei Temperaturen unter -5°C sollte ebenfalls vom Striegeln abgesehen werden, um die Pflanzen nicht in ihrer Erholung zu gefährden.
Hinweis vom 17. März 2025
Hinweise zu Flufenacet und Roundup Future
Das zuständige Gremium der EU hat entschieden, dass der Wirkstoff Flufenacet nicht verlängert wird.
Die Abverkauf- und Aufbrauchfristen werden mit 6 Monaten und weiteren 12 Monaten festgesetzt und gelten ab in Kraft treten der Durchführungsverordnung mit der im Mai/Juni 2025 zu rechnen ist.
Daraus ergibt sich ein möglicher Einsatz bis Nov./Dez. 2026, falls in D aufgrund einer Klage gegen das BVL keine andere Aufbrauchfrist festgelegt wird.
Zulassung von Roundup Future
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert darüber, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) mit dem Wirkstoff Glyphosat derzeit nicht wirksam ist. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte am 4. März 2025 Widerspruch gegen die Zulassung von Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) eingelegt. Der Widerspruch entfaltet eine aufschiebende Wirkung, was dazu führt, dass die Zulassung nicht wirksam ist und Roundup Future derzeit weder verkauft noch angewendet werden darf. Es gelten keine Abverkaufs- oder Aufbrauchfristen und über den Widerspruch selbst ist noch nicht entschieden. Es ist daher offen, ob und ggf. ab wann das Mittel wieder gehandelt und angewendet werden darf.
Hinweis vom 7. März 2025
Gelbschalen im Raps auf Stängelschädlinge kontrollieren
Prüfen sie Ihre Gelbschalen auf den Rapsschlägen ! Aufgrund der milden Temperaturen, wurde auf den Monitoringstandorten ein deutlicher Zuflug festgestellt. Am wärmeren Standort im Raum Bopfingen wurde die Schadschwelle nun überschritten. Eine Behandlung kann hier die nächsten Tage in Betracht gezogen werden.
Hinweis vom 26. Februar 2025
Die aktuellen Monitoringergebnisse von den Standorten im Ostalbkreis können Sie auf den Plattform ISIP einsehen.
Tagesaktuell ist bezüglich insektizider Maßnahmen noch kein Handlungsbedarf gegeben!
www.isip.de
Gelbschalen im Raps auf Stängelschädlinge kontrollieren
Zumindest in den wärmen Gebieten Baden-Württembergs ist bei höheren Temperaturen noch im Februar mit einem Zuflug zu rechnen. Ab 6 °C in 2 cm Bodentiefe und 9 bis 12 °C Lufttemperatur verlässt der Gefleckte Kohltriebrüssler die Winterquartiere (z. B. Wälderränder, Hecken). Bei Lufttemperaturen über 12 °C intensiviert sich der Einflug. Der Großen Rapsstängelrüsslers hat vergleichbare Temperaturansprüche.
Die Fänge können sich je nach Lage sowohl was die Stückzahl als auch die Rüsselkäferarten angeht, stark unterscheiden, weshalb eine Überwachung mittels Gelbschalen für zielgerichtete Pflanzenschutzmaßnahmen unerlässlich ist.
Der Gefleckten Kohltriebrüssler hat rotbraune Füße sowie einen weißen Fleck auf dem Rücken und ist 2,5 bis 3,2 mm groß. Die Schadschwelle liegt hier bei 15 gefangenen Käfern je Gelbschale innerhalb von 3 Tagen. Da die Weibchen nach dem Zuflug in die Rapsbestände zunächst einen Reifungsfraß an den jungen Rapsblättern durchlaufen und mit der Eiablage in die Blattstiele je nach Witterung erst ca. 10 bis 14 Tagen später beginnen, kann mit der Behandlung noch circa zehn Tage nach Überschreiten der Schadschwelle erfolgen.
Der Große Rapsstängelrüssler ist mit 3,3-4 mm etwas größer, gräulich behaart und hat schwarze Füße. Die Weibchen legen nach sehr kurzem Reifungsfraß ihre Eier in die Pflanzenstängel ab. Die Schadschwelle ist hier mit 5 Käfer pro Schale in 3 Tagen deutlich niedriger und die Behandlung sollte auch schon innerhalb von 3 Tagen nach Überschreiten der Schadschwelle erfolgen.
Steht eine Bekämpfung der Stängelschädlinge an, bieten sich Pyrethroide mit guter Kontaktwirkung an, z. B. Karate Zeon oder Nexide. Bei Temperaturen über 12 °C kann ab Entwicklungsstadium 31 (1. Internodium sichtbar gestreckt) bis 39 (9 und mehr Internodien gestreckt) auch Carnadine 200 eingesetzt werden, das mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine gute und länger anhaltende systemische Wirkung hat. Weiter Hinweise und empfohlene Mittel finden Sie in der Broschüre "Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland“ in der Tabellen 42 auf den Seiten 86/87.
Soweit die Böden schlecht befahrbar sind, kann bei gut entwickeltem Raps auf besseren Standorten auch in Erwägung gezogen werden, die Bekämpfung zu zugunsten des Boden und zur Vermeidung von mechanischen Beschädigungen der Rapspflanzen zu lassen. Ein guter und kräftiger Raps kann insbesondere auf besseren Standorten sehr viel kompensieren und eine Überschreitung von Schadschwellen bedeuten nicht, dass sich Behandlung bei in jedem Fall lohnt, da dies immer von vielen Faktoren abhängt.
Ungräser und Unkräuter in Wintergetreide rechtzeitig bekämpfen
Die Getreidebestände sollten jetzt auf Ungräser, vor allem Acker-Fuchsschwanz und Unkräuter kontrolliert werden. Bei hohem Besatz an Ungräsern sollte, sobald das Wachstum der Kulturen einsetzt und die Felder befahrbar sind, die Bekämpfung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass kein stärkerer Frost mehr droht.
Bei der Mittelwahl ist auf einen konsequenten Wechsel von Wirkstoffen mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen zu achten. Auf Standorten ohne resistenten Ackerfuchsschwanz kann in der Wintergerste z.B. Axial 50 zur Anwendung kommen. Nach der Anwendung von Axial 50 kann es in Wintergerste aufgrund von Bodenfrost oder hoher Tag/Nachttemperaturschwankungen zu Blattaufhellungen kommen. Diese verwachsen sich meist schnell. Wenn die Bestände noch nicht wieder grün sind, sollte auf eine Tankmischung mit einem Mittel gegen breitblättrige Unkräuter verzichtet werden. Zudem ist zu beachten, dass die Zumischung von Pointer SX, Pointer Plus, Dirigent SX oder Wuchsstoffen und wuchsstoffhaltigen Mitteln zu Axial 50 zu einer verminderten Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz führen kann. Deshalb ist es besser Axial 50 solo und die genannten Mittel gegen breitblättrige Samenunkräuter fünf Tage später zu spritzen. Anstelle von Axial 50 kann gegen Windhalm auch z. B. Lentipur 700 (Wirkstoff: Chlortoluron) eingesetzt werden (nicht auf drainierten Flächen), das auch eine Nebenwirkung auf Ackerfuchsschwanz hat (bei Frühjahrsanwendung nicht in Zulassung ausgewiesen).
Gegen Acker- Fuchsschwanz in Winterweizen stehen z. B. Atlantis Flex + Biopower, Attribut, Broadway bzw. Broadway plus + Netzmittel, Incelo komplett u. a. zur Verfügung. Atlantis Flex und Niantic dürfen auf drainierten Flächen nicht vor dem 16. März ausgebracht werden!
Atlantis Flex, Attribut und Broadway wirken auch gegen Windhalm (sofern er noch nicht resistent ist) und mit dem höchst möglichen Aufwand auch gegen Trespenarten. Bei Attribut sind im Winterweizen zur Verbesserung der Trespenwirkung der Zusatz eines Netzmittels sowie ein Splitting (0,06 + 0,04 kg/ha) zu empfehlen.
Wenn gleichzeitig Klettenlabkraut (Bekämpfungsrichtwert 0,1 Pflanzen/m²) und weitere zweikeimblättrige Unkräuter (Bekämpfungsrichtwert 40 Pflanzen/m²) bekämpft werden müssen, können Breitbandherbizide, z. B. Atlantis Komplett, Broadway + Netzmittel und Incelo komplett oder Tankmischungen mit den zuvor genannten Gräsermitteln zum Einsatz kommen. Die Mischpartner sind je nach der Verunkrautung des Schlages zu wählen.
Detaillierte Informationen zur Ungras- und Unkrautbekämpfung in Getreide im Frühjahr sind in der Broschüre "Integrierter Pflanzenschutz 2025 – Ackerbau und Grünland“ in den Tabellen 21 und 22 auf den Seiten 54 bis 57 zu finden. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen und die weiteren Hinweise, insbesondere auch zum Einfluss der Witterung, müssen beachtet werden.
Zulassungssituation Flufenacet
Kein nationaler Alleingang bei Flufenacet
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, dass die Europäische Kommission im Dezember 2024 einen Verordnungsentwurf zur Nichterneuerung der Wirkstoffgenehmigung des Pflanzenschutzwirkstoffs Flufenacet vorgelegt hat. In diesem Verordnungsentwurf würden alle Erkenntnisse aufgegriffen, die das BVL bereits im Oktober veranlasst hatten, einen Widerruf aller deutschen Zulassungen Flufenacet-haltiger Herbizide zu prüfen.
Aufgrund der unmittelbar bevorstehende gemeinsame Entscheidung der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten die Genehmigung von Flufenacet zu beenden, sieht das BVL nun keine Notwendigkeit mehr, vorab in nationale Pflanzenschutzmittel-Zulassungen einzugreifen. Die EU-Durchführungsverordnung, mit deren Verabschiedung im März 2025 gerechnet wird, trägt dem im europäischen Pflanzenschutzrecht vorgesehenen harmonisierten Ansatz vollumfänglich Rechnung.
Das BVL beabsichtigt, sobald die EU-Durchführungsverordnung veröffentlicht ist, in einer Fachmeldung über die betroffenen Zulassungen in Deutschland und über die Abverkauf- und Aufbrauchfristen informieren und auf dieser Grundlage die entsprechenden Zulassungen widerrufen.
Vor diesem Hintergrund ist es unwahrscheinlich, dass die Anwendung Flufenacet-haltiger Herbizide in Deutschland früher verboten wird als in anderen Mitgliedstaaten.
Hinweis vom 13. Januar 2025
Feldhygiene und Bodenbearbeitung
Feldhygiene durch Bodenbearbeitung verbessern
Ab 16. Januar muss die Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) auch bei Betrieben, die der Konditionalität unterliegen, nicht mehr vorhanden sein. Das bedeutet, dass Begrünungen, Mulchauflagen, Zwischenfrüchte, Stoppelbrachen z. B. mittels Grubber oder Scheibenegge eingearbeitet werden können, soweit kein Verbot aufgrund der SchALVO besteht. Die Einarbeitung verschüttet Unkräuter und fördert den biologischen Abbau von pflanzlichem Material. Dadurch werden Schaderregern Überdauerungsmöglichkeiten und Nahrungsquellen entzogen. Insbesondere tieferes Grubbern, ca. 20 bis 25 cm, hat auch eine gute Wirkung gegen Mäuse. Der Pflug hat gegenüber Grubber oder Scheibenegge aus Pflanzenschutzsicht nochmal deutliche Vorteile, da hier die Verschüttung und das Vergraben von Unkräutern, Ernteresten etc. "sauberer“ ist. Auch der Mausbesatz wird nachhaltig reduziert. Pflügen im Winter bietet sich insbesondere dann an, wenn der Boden oberflächlich gefroren und der Unterboden ausreichend trocken ist. Bei Betrieben, die der Konditionalität unterliegen, ist der Pflugeinsatz auf Ackerflächen in der Wassererosionsstufe KWasser1 und KWasser2 jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Details sind online abrufbar unter
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/ → GLÖZ 5: Begrenzung von Erosion. In Zweifelfällen Beratung beim Landwirtschaftsamt anfordern, um Förderkürzungen zu vermeiden.
Schutz von Vorräten
Ein besonderes Problem in gelagerten Vorräten sind Mäuse und Ratten. Sie haben es eher auf verarbeitetes Getreide abgesehen, können aber auch im Getreidelager großen Schaden durch ihren Fraß anrichten. Ebenso bedeutend ist die Verunreinigung des Getreides durch Urin und Kot und die Übertragung verschiedenster Krankheitserreger auf Mensch und Tier. Ihr Auftreten kann bei Kontrollen anhand von Kot, Fraß- und Laufspuren gut erkannt werden. Schon bei den ersten Hinweisen sollte reagiert werden, um eine Vermehrung der Nager zu verhindern.
Das einzige noch zugelassene Pflanzenschutzmittel für den Schutz von Vorratsgüter vor Hausmäusen ist "Ratron Gift-Linsen“ mit dem Wirkstoff Zinkphosphid. Das Mittel kann in manipulationssicheren Köderstationen im Innen- und Außenbereich ausgelegt werden. Die Stationen müssen regelmäßig auf Fraßspuren kontrolliert werden, bis keine Annahme mehr erfolgt.
Zur Bekämpfung von Ratten stehen nur noch Biozidprodukte zur Verfügung. In Deutschland werden teilweise Resistenzen gegen Blutgerinnungshemmer der ersten Generation festgestellt, insbesondere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Bei Resistenznachweis sollten nur noch Köder mit Blutgerinnungshemmern der zweiten Generation, z. B. mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Difethialon und Flocoumafen, zum Einsatz kommen. Diese sind jedoch deutlich giftiger, so dass Haus- und Wildtiere durch Aufnahme der Köder oder vergifteter Beute eher zu Schaden kommen können.
Alternative Mittel mit dem Wirkstoff Cholecalciferol (Harmonix Rodent Paste, Selontra u. a.) wirken auch gegen resistente Ratten ohne Gefahr durch vergiftete Beute. Nach Aufnahme kommt es nach ca. 24 Stunden zu einem Fraßstop. Die Anreicherung von Calcium im Blut führt zu einer "Organverkalkung" und ca. drei Tage nach Aufnahme einer letalen Dosis zum Tod. Für eine ausreichende Aufnahme ist eine Ausbringung mit genügend Köderstellen und Ködermaterial wichtig. Ein Aufstellen von Fallen ist bei geringem oder zusätzlich bei starkem Befall sinnvoll.
Jede Bekämpfung von Mäusen und Ratten sollte Hygienemaßnahmen einschließen, um eine rasche Wiederbesiedlung von Getreidesilos, Futterlager etc. zu verhindern. Zu den Hygienemaßnahmen gehört:
(1) Futterquellen möglichst unzugänglich machen (z. B. Futterreste und Lebensmittelreste beseitigen, Zugänge und Öffnungen zu Lagerorten schießen).
(2) Nist- und Rückzugsmöglichkeiten entfernen oder unzugänglich machen. Ungenutzte Rohre, alte Reifen, Altholz und Gerümpel sollten entsorgt werden. Geschlossene Kabeltrassen oder Rohrleitungen, Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen, Mauerdurchbrüche, Versorgungs- und Installationsschächte, können mit Schäumen versehen werden.
(3) Gebäudezugänge soweit als möglich verschließen; ggf. betriebliches Kanalsystem gegen Ratteneinwanderung sichern.
Die Köder sind im Innen- und Außenbereich in Köderstationen zu platzieren. Die Stationen sind so nah wie möglich an Schlupfwinkeln, Fraßstellen und Laufwegen einzurichten und mit den vorgeschriebenen Warnhinweisen zu versehen.
Hinweise zur Wahl der Standorte und der Anzahl der Köderstationen sind in der Gebrauchsanleitung zu finden. Der Köder muss attraktiver sein als die Vorräte. Bei Akzeptanzproblemen ist der Köder zu wechseln. Die Stationen sind zu Beginn der Beköderung möglichst nach 2 bis 3 Tagen, anschließend wöchentlich zu kontrollieren. Verendete Ratten und Mäuse sind ordnungsgemäß zu entsorgen, damit es zu keinen Sekundärvergiftungen bei Katzen, Hunden und anderen Tieren kommt. Beim Auslegen der Köder, Ausbringen von Schäumen und beim Entfernen toter Tiere sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Die Anwendung von Bioziden ist, wie bei Pflanzenschutzmitteln, zu dokumentieren. Die Bekämpfung sollte erst beendet werden, wenn der tägliche Köderverzehr unter 5 % der maximalen Fraßmenge fällt.
Nach Abschluss der Bekämpfungsmaßnahme sollten die Hygienemaßnahmen fortgeführt und alle Köderreste sachgerecht entsorg werden. Durch die Hygienemaßnahmen lässt sich ein Neubefall verzögern oder sogar vermeiden.
Weitere Informationen können der Broschüre "Management von (resistenten) Wanderratten auf landwirtschaftlichen Betrieben" entnommen werden:
Zur Broschüre