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Grundstücks- und Landpachtverträge

Sie erhalten bei uns Informationen rund um das Grundstücksverkehrsgesetz.
Alle notarielle Verträge mit landwirtschaftlichen Flächen (auch bebaute) und Pachtverträge werden nach den Kriterien des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes (ASVG) geprüft und genehmigt/versagt oder unter Auflage bzw. Bedingungen genehmigt.

Nach § 7 ASVG darf die Genehmigung nur versagt oder durch Auflagen oder Bedingungen eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass
  1. die Veräußerung eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
  2. durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder
  3. der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.

Andrea Burkert
Sachbearbeiterin
Telefon: 07961 567-3619
Telefax: 07961 567-583619
E-Mail an Andrea Burkert
Geschäftsbereich: Landwirtschaft
Dienstgebäude:
Schloss ob Ellwangen
73479 Ellwangen

Manuel Scholz
Berater/in
Telefon: 07961 567-3624
Telefax: 07961 567-583624
E-Mail an Manuel Scholz
Geschäftsbereich: Landwirtschaft
Fachrichtung: Betriebsentwicklung, Förderung, Hauswirtschaft
Dienstgebäude:
Schloss ob Ellwangen
73479 Ellwangen