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Beratung bei häuslicher Gewalt / Wohnungsverweis

Die Beratungsstelle hat zum Ziel, beim Wohnungsverweisverfahren und insgesamt bei häuslicher Gewalt vorrangig die Unterstützung mit Angeboten in der Krisensituation sowie die Entwicklung von Strategien zur Verhinderung von weiterer Gewalt zu unterstützen. Hierzu zählen die Erfassung und Aufarbeitung der jeweiligen persönlichen Situation und die Entwicklung von Handlungsstrategien.

Ergänzend werden im Rahmen der Opferberatung auch alle Kontakte zu Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie zu geeigneten Beratungsstellen (Eheberatung, Erziehungsberatung, Suchtberatung, Schuldnerberatung etc.) hergestellt.

Sofern Kinder betroffen sind, erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem "Allgemeinen Sozialen Dienst" des Geschäftsbereichs Jugend und Familie.