Betreuungsbehörde
Die örtliche Betreuungsbehörde befasst sich mit dem Thema der rechtlichen Vertretung für Erwachsene. Sie erfüllt einen gesetzlichen Auftrag innerhalb des Betreuungsrechts und ist Anlaufstelle für Fragen zu den Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung, der Vollmacht und der rechtlichen Betreuung.
Das Betreuungsrecht ist Teil des Familienrechts, welches sich mit der Errichtung von rechtlichen Betreuungen für Menschen befasst, die wegen psychischer Krankheit, geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Belange selbst zu regeln und keine Vollmacht erteilt haben.
Eine Hauptaufgabe der Betreuungsbehörde ist die Betreuungsgerichtshilfe. D.h., auf Aufforderung vom Betreuungsgericht erstatten die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde dem Betreuungsgericht innerhalb von Betreuungsverfahren Stellungnahmen, sog. Sozialberichte.
Darüber hinaus informiert und berät die Betreuungsbehörde zu Fragen zur rechtlichen Betreuung, zu vorsorgenden Verfügungen und zu Vollmachten. Schriftlich erteilte Vollmachten können durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden.
Für bevollmächtigte Personen und bestellte rechtliche (ehrenamtliche) Betreuerinnen und Betreuer stehen die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde beratend zur Verfügung.
Die wesentlichen Aufgaben der Betreuungsbehörde zusammengefasst:
- Betreuungsgerichtshilfe - Unterstützung des Betreuungsgerichts durch Sachverhaltsermittlungen und Betreuervorschläge
- Beratung und Unterstützung von Betreuerinnen, Betreuern und Bevollmächtigten
- Information und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Bedarfsplanung, Eignungsbeurteilung und Auswahl neuer Berufsbetreuer/innen
- Vorführungsaufgaben für das Betreuungsgericht
- Netzwerkarbeit
Informationen über das Betreuungsrecht gibt es unter der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz in der kostenlosen Broschüre "Betreuungsrecht". Sie enthält auch ein Formular zur Erstellung einer Vollmacht (siehe externer Link).
Wir suchen für den Ostalbkreis noch neue Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleiterin Susanne Wanner.
Landratsamt OstalbkreisSoziales
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