Der Ostalbkreis erstattet die Schülerbeförderungskosten nach den Regelungen in seiner Satzung vom 01.01.2025. Diese steht zum Download zur Verfügung. Grundsätzlich kann eine Kostenerstattung nur bei Benutzung des ÖPNV erfolgen. Für die meisten Fahrschüler ist hier das D-Ticket JugendBW die richtige Wahl. Dieses kostet 12 x 39,42 Euro pro Jahr für Schüler ab der Mittelstufe (ab Klasse 5) und 12 x 19,71 Euro pro Jahr für Schüler der Grundstufe (Klassen 1 - 4). Zur Bestellung D-Ticket JugendBW Soll ein zusätzliches Beförderungsangebot eingerichtet werden, so ist von bestimmten Grundsätzen auszugehen: Bei bis zu 4 Schülern ist ein Privat-Pkw einzusetzen, wofür der Ostalbkreis einen Fahrtkostenzuschuss gewährt. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht jedoch nicht. Fahrtkosten werden nur für die Fahrten zum und vom stundenplanmäßigem Unterricht erstattet. Die zumutbare Wartezeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende beträgt in der Regel jeweils 45 Minuten. Zur Deckung der notwendigen Beförderungskosten ist je Kalendermonat ein Eigenanteil zu entrichten. Dieser beträgt ab 1. Januar 2025: für alle Fahrschüler der Grundstufe: 19,71 Euro für alle Fahrschüler ab der Mittelstufe: 39,42 Euro für alle Fahrschüler ab der Mittelstufe in der Sonderbeförderung zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ): 42,17 Euro Familienermäßigung: Die Eigenanteile müssen nur für höchstens 2 Fahrschüler einer Familie bezahlt werden. Die Ermäßigung kann beim Landratsamt beantragt werden. In Härtefällen kann ein Zuschuss zu den Eigenanteilen über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erfolgen. Beförderungskosten werden nur erstattet, wenn die Erstattung bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger beantragt wird. Dies gilt für den Privat-Pkw-Einsatz sowie für Fahrkarten außerhalb des D-Tickets JugendBW.
Hinweis: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Nachhaltige Mobilität erteilen keine Fahrplanauskünfte! Bitte wenden Sie sich an die üblichen Informationsportale. Eine Übersicht finden Sie unter www.ostalbmobil.de/fahrplanauskunft sowie www.ostalbmobil.de/service.
Adresse Landratsamt OstalbkreisNachhaltige MobilitätDienstgebäude: Gartenstraße 10573430 AalenTelefon: 07361 503-5454 Telefax: 07361 503-5478 E-Mail senden So finden Sie zu uns Kontakt Georg Mühlberger FachbereichsleiterTelefon: 07361 503-5480Telefax: 07361 503-585480 E-Mail an Georg Mühlberger Geschäftsbereich: Nachhaltige Mobilität Fachrichtung: Schülerbeförderung Dienstgebäude:Gartenstraße 10573430 Aalen Download Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS) (Stand: 01.01.2025) (pdf, 154.3 KB) Formulare / Online-Anträge Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten (pdf, 109.0 KB) Antrag auf Eingliederungshilfe - Konrad-Biesalski-Schule Wört (pdf, 77.8 KB) Antrag auf Eingliederungshilfe/Entrichtung Eigenanteile - Jagsttal-, Klosterberg- und Martinusschule (pdf, 172.5 KB) Entrichtung Eigenanteile für den Sonderverkehr - übrige Sonderschulen (pdf, 169.5 KB) Antrag auf Erlass der Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten auf Grund einer Jugendhilfemaßnahme (pdf, 33.1 KB) Erklärung über die Entrichtung der Eigenanteile bei mehr als zwei eigenanteilspflichtigen Kindern (pdf, 57.4 KB) Antrag auf Genehmigung zum Einsatz eines Privat-PKWs (pdf, 101.6 KB) Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrtkosten beim Einsatz eines Privat-PKW (pdf, 92.6 KB) Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrkosten beim Einsatz eines Privat-Pkw - Anlage mit Hinweisblatt (pdf, 116.1 KB)