Bürgergeld
Das Bürgergeld ist eine Leistung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) und wird in der Regel an erwerbsfähige Hilfebedürftige ausgezahlt.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus den Regelbedarfen sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
Wichtig ist, ob Sie alleine leben oder mit anderen Familienmitgliedern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Die gleichen Kriterien gelten für eheähnliche Gemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter Ostalbkreis stellen.
Wie stelle ich den Antrag?
Für die Antragstellung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Persönliche Antragstellung mit Termin
Sie können einen Termin vor Ort im Jobcenter Ostalbkreis vereinbaren.
Die Terminbuchung erfolgt entweder
- über unsere Mitarbeitenden (vor Ort oder telefonisch) oder
- bequem online über die Terminreservierung (für die Geschäftsstellen Aalen und Schwäbisch Gmünd)
Im Termin besprechen wir gemeinsam Ihren Antrag, klären offene Fragen und händigen Ihnen - falls erforderlich - eine Checkliste mit noch benötigten Unterlagen aus.
- Online-Antrag
Alternativ können Sie Ihren Antrag jederzeit online stellen.
Nach Eingang Ihres Online-Antrags sichten wir Ihre Unterlagen. Anschließend erhalten Sie eine Einladung zu einem persönlichen Beratungsgespräch und zur Vervollständigung Ihres Antrags.
Natürlich können Sie uns Ihren Antrag auch auf dem Postweg zusenden. In der Regel laden wir Sie danach ebenfalls zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein, um die weiteren Schritte gemeinsam zu besprechen.
Anmerkung
Leistungen können im Regelfall ab dem ersten des Monats der Antragstellung gewährt werden. Bitte beachten Sie, dass nur tatsächliche Antragstellungen als solche gewertet werden – das bloße Herunterladen von Antragsunterlagen reicht nicht aus.
Bei einer Antragstellung mit Termin gilt bereits der Zeitpunkt der Terminbuchung als Datum der Antragstellung.
Erklärvideo zu den Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II im Jobcenter Ostalbkreis (Link auf YouTube)