Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen. Wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII benötigen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesondert zu beantragen.
Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.
Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.