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Vermessung

  • Flurstückszerlegung
    Aufteilung eines Flurstücks durch Festlegung neuer Flurstücksgrenzen. Sofern keine Flurstücke des Landkreises betroffen sind, werden diese Vermessungen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt.

  • Grenzfeststellung
    Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit durch Abmarkung oder Überprüfung der Abmarkung.

  • Vermessung von Straßen, Gewässern und sonstigen langgestreckten Anlagen
    Durch Neubau oder Ausbau neu entstandene Grenzverläufe werden vermessen und in das Liegenschaftskataster übernommen.

  • Gebäudeeinmessung
    Neue und im Grundriss veränderte Gebäude werden nach der Fertigstellung eingemessen, um das Liegenschaftskataster aktuell zu halten.

  • Grenzbescheinigung
  • Örtliche Ermittlung und Bescheinigung des Grenzverlaufs in Bezug zu Gebäuden oder sonstigen Bauwerken.

  • Baulandumlegung
    Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zur Bildung von Baugrundstücken.

  • Ingenieurtechnische Vermessungen