Flurstückszerlegung Aufteilung eines Flurstücks durch Festlegung neuer Flurstücksgrenzen. Sofern keine Flurstücke des Landkreises betroffen sind, werden diese Vermessungen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Grenzfeststellung Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit durch Abmarkung oder Überprüfung der Abmarkung. Vermessung von Straßen, Gewässern und sonstigen langgestreckten Anlagen Durch Neubau oder Ausbau neu entstandene Grenzverläufe werden vermessen und in das Liegenschaftskataster übernommen. Gebäudeeinmessung Neue und im Grundriss veränderte Gebäude werden nach der Fertigstellung eingemessen, um das Liegenschaftskataster aktuell zu halten. Grenzbescheinigung Örtliche Ermittlung und Bescheinigung des Grenzverlaufs in Bezug zu Gebäuden oder sonstigen Bauwerken. Baulandumlegung Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zur Bildung von Baugrundstücken. Ingenieurtechnische Vermessungen
Kontakt Franz Kuhn SachgebietsleiterTelefon: 07361 503-5445Telefax: 07361 503-585445 E-Mail an Franz Kuhn Geschäftsbereich: Vermessung und Geoinformation Fachrichtung: Vermessungen, Fertigungsaussage Dienstgebäude:Gartenstraße 9773430 Aalen Externe Links Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Baden-Württemberg Download Informationen zu Gebäudeeinmessungen (pdf, 561.1 KB) Informationen zum Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (pdf, 518.3 KB)