Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt. Online-Antrag Antrag Grenzfeststellung, Vermessungsleistung Voraussetzungen Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer, eine erbbauberechtigte Person, eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben sind. Verfahrensablauf Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos stellen. Sie haben folgende Möglichkeiten: Sie beauftragen einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin. Sie wenden sich an die Vermessungsbehörde des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet. Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis. Fristen - Erforderliche Unterlagen Angaben zu dem betroffenen Flurstück Kosten Vermessungsgebühren nach der Gebührenverordnung in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an. Hinweise - Rechtsbehelf kein Rechtsgrundlage Vermessungsgesetz (VermG) Verordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (Gebphrenverordnung MLW - GebVO MLW) vom 1. März 2024 Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) § 2 Waldgesetz (LWaldG) § 24 Teilung von Waldgrundstücken Freigabevermerk Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 26.04.2024 freigegeben.
Adresse Landratsamt OstalbkreisVermessung und GeoinformationDienstgebäude: Gartenstraße 97 73430 AalenTelefon: 07361 503-5500Telefax: 07361 503-5404 E-Mail senden So finden Sie zu uns