Das Liegenschaftskataster ist das grundlegende amtliche Register, in dem alle Flurstücke und Gebäude in ganz Baden-Württemberg verlässlich nachgewiesen sind. Das Register legt die Grenzen der Flurstücke mit ihren Flächen genau fest, zeigt die Ausdehnung der Gebäude, ihre amtliche Adresse und weist die Nutzungen von Grund und Boden landesweit flächendeckend nach.
Das Liegenschaftskataster ist die Grundlage für den Nachweis des Eigentums im Grundbuch. Es dient der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr sowie der Besteuerung.
Das Liegenschaftskataster wird von den unteren Vermessungsbehörden bei den Land- und Stadtkreisen sowie besonders zugelassenen Städten geführt.
Sie möchten wissen, wie Ihre Flurstücke und Gebäude im amtlichen Register nachgewiesen sind?
Mit einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie eine amtliche Übersicht über Lage, Größe und Nutzung Ihres Flurstücks – inklusive Karte.
Wofür wird dies benötigt?
Ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster wird häufig benötigt, wenn Sie zum Beispiel ein Flurstück kaufen oder verkaufen, einen Bauantrag stellen oder eine Finanzierung bei der Bank beantragen möchten.
Was ist in einem Auszug enthalten? Je nach Bedarf erhalten Sie:
- eine Liegenschaftskarte (grafische Darstellung Ihres Flurstücks) und/oder
- eine Liegenschaftsbeschreibung (tabellarische Informationen zu Flurstück, Lage, Größe und Nutzung, gegebenenfalls Eigentumsangaben).
Das Liegenschaftskataster ist ein öffentliches Register. Jede Person kann einen Auszug daraus erhalten.
Enthält der Auszug Eigentumsangaben, dürfen diese aus Datenschutzgründen nur Eigentümerinnen und Eigentümern selbst oder Personen mit berechtigtem Interesse ausgehändigt werden.
Sie können den Online-Antrag beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung im Geodatenshop oder auf service-bw bei der zuständigen unteren Vermessungsbehörde stellen.
Sie können den Antrag auch formlos per Brief oder E-Mail an die zuständige untere Vermessungshörde schicken – oder auch persönlich vor Ort einen Auszug beantragen.
Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den gewünschten Auszug wahlweise als Ausdruck per Post oder digital.
Sofern ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster nicht ausreicht, wenden Sie sich an die zuständige untere Vermessungsbehörde.
keine
Diese Angaben gehören in den Antrag:
- Ihre Kontaktdaten
- Ortsangabe zum Flurstück (Gemarkung und Flurstücksnummer oder Adresse)
- Art des gewünschten Auszugs
- Nachweis des berechtigten Interesses oder einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers (falls der Auszug Eigentumsangaben enthält)
- Kostenübernahmeerklärung (falls eine andere Person die Kosten für Ihren Antrag übernimmt)
Ergänzung durch Landratsamt Ostalbkreis
Für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich die Gebühren nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (Wird in einem neuen Fenster geöffnet). Die Gebührenhöhe ist abhängig von Format und Umfang des Auszuginhalts.
Übersicht mit Gebührenbeispielen zur Orientierung:
Liegenschaftskarte
im Dateiformat PDF oder als Ausdruck
- bis einschließlich DIN A 3: 20,00 €
- größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: 40,00 €
Liegenschaftsbeschreibung
- je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): 10,00 €
- je Bestandsnachweis: 20,00 €
Bestellungen senden Sie bitte per E-Mail an service.vermessung@ostalbkreis.de
Digitale Daten
können unentgeltlich beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württemberg im Open GeoData Portal (Wird in einem neuen Fenster geöffnet) abgerufen werden.
Ergänzung durch Landratsamt Ostalbkreis
- Beispiel Bestandsnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
- Beispiel Flurstücksnachweis (pdf)
- Beispiel Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung (pdf)
- Beispiel Grundstücksnachweis (pdf)
- Beispiel Liegenschaftskarte (pdf)
- Beispiel Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung (pdf)
Entfällt
- § 4 Liegenschaftskataster in Verbindung mit § 2 Geobasisinformationen
- Anlage Gebührenverzeichnis Teil 2 - Leistungsbereichsbezogene Gebührentatbestände
- Nummer 19 Öffentliche Leistungen des amtlichen Vermessungswesens
25.08.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Ergänzung durch Landratsamt Ostalbkreis