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Sozialmedizinischer und Versorgungsärztlicher Dienst

Sozialmedizinischer Dienst

Der Sozialmedizinische Dienst bietet Hilfeleistungen an, die auf die Wechselwirkung zwischen der Gesellschaft, der Gesundheit des Individuums und Menschen mit Beeinträchtigungen spezialisiert sind. Schwerpunkt ist die beratende und begleitende Tätigkeit für Menschen mit besonderen Hilfebedarfen.
Der Sozialmedizinische Dienst ist Informations- und Kontaktstelle für Betroffene, Angehörige und sonstige Ratsuchende ebenso für Behörden, Fachdienste und Institutionen in den Bereichen körperlich, seelische und geistige Behinderung, dementiellen und anderen psychischen Veränderungen im Alter und Suchterkrankungen.
Der Sozialmedizinische Dienst bietet Informationen über öffentliche und private Hilfeangebote, Fachdienste, Einrichtungen und Selbsthilfegruppen sowie zu sozialrechtlichen Themen und gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Es erfolgt die fachliche Beratung von Behörden, Einrichtungen und Verbänden auf Sachgebietsebene und der Aus- und Aufbau von Kooperationen mit allen relevanten inner- und außerbehördlichen Akteuren auf Sachgebietsebene.

Terminvereinbarung
Die Beratung und Unterstützung von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, körperlich und geistig behinderten Menschen und deren Angehörigen sowie die Unterstützung von Menschen in sozial schwierigen Situationen sowie sozial Benachteiligten kann nach vorheriger Terminabsprache telefonisch oder persönlich im Amt erfolgen.
Beratungstermine können telefonisch unter der Telefonnummer 07361 503-1120 vereinbart werden.

Versorgungärztlicher Dienst

Der Versorgungsärztliche Dienst im Ostalbkreis führt die Begutachtungen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht auf der Grundlage der aktuellen Versorgungsmedizin-Verordnung durch.

Des Weiteren erfolgen Begutachtungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht auf Grundlage des SGB XlV. Ansprüche können Opfer von Gewalttaten, Opfer sexueller Gewalt, Impfgeschädigte und Opfer der beiden Weltkriege geltend machen.

Der Versorgungsärztliche Dienst prüft die Voraussetzungen für Landesblindenhilfe nach dem Landesblindenhilfegesetz. Im Wege der Amtshilfe werden die medizinischen Voraussetzungen für besondere Parkerleichterungen für die Straßenverkehrsbehörde geprüft.

Landratsamt Ostalbkreis
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1120
Telefax: 07361 503-1155
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Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt

Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
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