Seit 1. November 2017 ist das Landratsamt für Beratungsgespräche nach dem Prostituiertenschutzgesetz (unterliegen der Schweigepflicht) innerhalb des Ostalbkreises zuständig.
Beratung nach Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) / Bescheinigung nach § 10 ProstSchG
1. Schritt:
Gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG
Gesundheitsamt Aalen
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen
Die Beratung findet alle zwei Wochen mittwochvormittags statt.
Telefonische Anmeldung und Terminvergabe: Tel. 07361 503-1120.
Bei der Anmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Durchführung der gesundheitlichen Beratung:
Bei Personen ab 21 Jahren: mindestens alle 12 Monate
Bei Personen unter 21 Jahren: mindestens alle 6 Monate
2. Schritt:
Anmeldung mit Informations- und Beratungsgespräch (§ 7 ProstSchG)
Landratsamt Aalen
Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefonische Anmeldung und Terminvergabe:
Herr Witt, Tel. 07361 503-1510, E-Mail tobias.witt[at]ostalbkreis.de oder
Frau Girrulat, Tel. 07361 503-1513, E-Mail ute.girrulat[at]ostalbkreis.de.
Bei der ersten Anmeldung ist der Nachweis einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Absatz 1 vorzulegen.
Zusätzlich zur namentlichen kann eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden.
Für Erlaubnisse zum Betrieb einer Prostitutionsstätte sind die Gewerbebehörden zuständig.
Landratsamt Ostalbkreis
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1120
Telefax: 07361 503-1155
E-Mail senden
So finden Sie zu uns
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1120
Telefax: 07361 503-1155
E-Mail senden
So finden Sie zu uns
Geschäftsbereich: Gesundheit
Fachrichtung: Hygiene
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen
Fachrichtung: Hygiene
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen