Die Sozial- und Jugendhilfeplanung im Ostalbkreis umfasst alle Planungen im Bereich der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe.
Aufgaben
- Jugendhilfeplanung
- Altenhilfe-/Kreispflegeplanung
- Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung
- Entwicklung von Konzepten zu aktuellen Themenbereichen
- Sozial- und Jugendhilfeberichterstattung
Die Arbeit und Ziele der Geschäftsbereiche Soziales sowie Jugend und Familie müssen für die politisch Verantwortlichen im Ostalbkreis, aber auch für die Partner in den verschiedensten Aufgabenbereichen und letztendlich auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent sein. Nur wenn es gelingt, Notwendigkeiten und strukturelle Zielsetzungen von Maßnahmen und Projekten zu verdeutlichen, können politisches Verständnis, die erforderlichen Rahmenbedingungen und finanzielle Mittel erwartet werden.
Die Sozial- und Jugendhilfeplanung des Landratsamtes versteht sich vor diesem Hintergrund als Teil der kommunalen Entwicklungsplanung, ohne die eine zielorientierte Weiterentwicklung der sozialen Aktivitäten des Ostalbkreises, aber auch die notwendige Prioritätensetzung nicht machbar sind.