Die Gesundheitsplanung in Baden-Württemberg ist gemäß § 6 Abs. 3 des Öffentlichen Gesundheitsdienstgesetzes (ÖGDG) eine wichtige Aufgabe der Gesundheitsämter. Im Ostalbkreis konzentriert sich die Gesundheitsplanung insbesondere auf die Handlungsfelder Gesundheitsförderung und Prävention sowie sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung.
Gesundheitsplanung beinhaltet die Bestands- und Bedarfsanalyse basierend auf der Gesundheitsberichterstattung. Zu den zentralen Planungsaufgaben gehören die Identifikation von Problemfeldern in der Gesundheitsförderung und Prävention sowie der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. Zudem werden Schnittstellen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren definiert, um den Koordinierungs- und Vernetzungsbedarf zwischen den unterschiedlichen Handlungsträgern und Planungsbereichen zu klären.
Das Ziel der Gesundheitsplanung ist es, eine umfassende gesundheitliche Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen und die gesundheitliche Chancengleichheit sowie die Lebensqualität der Bevölkerung zu fördern.
Gesundheitsplanung, Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung
Landratsamt Ostalbkreis
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1120
Telefax: 07361 503-1155
E-Mail senden
So finden Sie zu uns
Gesundheit
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Str. 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1120
Telefax: 07361 503-1155
E-Mail senden
So finden Sie zu uns
Hier gibt’s Abkühlung an heißen Tagen: Die neue interaktive Karte "Kühle Orte im Ostalbkreis" zeigt Rückzugsorte für den bevorstehenden Sommer
Pressemitteilung: 166 vom 22.04.2026
Pressemitteilung: 166 vom 22.04.2026
Gleich gesund? Gleich krank? - Gesundheitskonferenz im Ostalbkreis thematisiert geschlechtsspezifische Unterschiede bei Gesundheit und Krankheit
Pressemitteilung: 442 vom 15.10.2026
Pressemitteilung: 442 vom 15.10.2026
Im Alter selbstständig und gesund bleiben: Projekt "Bewegung für ältere Menschen im Ostalbkreis“ startet am 17. November 2026 im Aalener Landratsamt
Pressemitteilung: 452 vom 16.10.2026
Pressemitteilung: 452 vom 16.10.2026