Für wen ist das Angebot gedacht?
Die Beratung richtet sich vorrangig an Personen, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) beziehen. Eine Beratung anderer Ratsuchender ist im Rahmen freier Kapazitäten möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir bei hoher Auslastung nicht alle Anfragen annehmen können.
Wir unterstützen Sie, wenn…
- Ihr Einkommen nach Abzug der festen Kosten nicht ausreicht
- Miet- oder Stromschulden bestehen,
- Mahnungen, Kontopfändungen, Lohnpfändungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen,
- Sie den Überblick über Ihre finanzielle Situation verloren haben,
- alle Ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen,
- Sie eine vertrauensvolle Beratung und Unterstützung suchen.
Unsere Leistungen
- Existenzsicherung in finanziellen Notlagen, wie z. B. Stromsperre, Mietkündigung, Geldstrafen, Kontoverlust
- Beratung bei Kontopfändungen und Ausstellung der Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- Budgetberatung zu Auskommen mit dem Einkommen
- Entwicklung von Lösungskonzepten und individueller Schuldenregulierungspläne
- Verhandlungen mit Gläubigern (z. B. Ratenzahlungen, Stundungen, Vergleiche)
- Außergerichtliche Einigungsversuche gem. § 305 InsO
- Vorbereitung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Präventive Beratung zur Vermeidung von Überschuldung
- Finanzielle Unterlagen ordnen und einen Überblick schaffen.
Verbraucherinsolvenz
Als anerkannte Beratungsstelle gemäß § 305 InsO informieren und beraten wir Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren, führen die nach der Insolvenzordnung gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Verhandlungen durch, erstellen die erforderlichen Bescheinigungen über ein Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs, unterstützen bei der Stellung des Insolvenzantrags und stehen als Kontakt im gerichtlichen Verfahren zur Verfügung.
Ihre Mitwirkung
Für eine erfolgreiche Beratung müssen Sie bereit sein,
- Ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen,
- keine neuen Schuldverpflichtungen einzugehen,
- aktiv mitzuarbeiten und
- getroffene Vereinbarungen einzuhalten.
Terminvereinbarung
Eine erste Beratung dazu erhalten Sie in unseren Sprechstunden in Aalen oder Schwäbisch Gmünd. Wir bitten Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Telefonische Erreichbarkeit unter Telefon 07171 32-4232: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00-12:00 Uhr
Gleichzeitig erfahren Sie, welche Unterlagen für die Beratung notwendig sind.
Nur mit den notwendigen Unterlagen (z.B. Anmeldeunterlagen) und Nachweisen sind Beratungen möglich.
Die Schuldnerberatung ist kostenlos und hat Schweigepflicht gegenüber Außenstehenden.
Keine Beratung bei Schulden aus laufendem Geschäftsbetrieb und bestehenden Immobilien
In diesen Fällen müssten Sie sich an einen Rechtsanwalt, die Verbraucherzentrale und/oder ggf. an Ihre Berufsvertretung wenden.