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Ehrenamtskarte Baden-Württemberg

Die Ehrenamtskarte geht in die Fläche! Nach erfolgreicher Modellphase beteiligt sich der Ostalbkreis weiter bei der Ehrenamtskarte, die flächendeckend in ganz Baden-Württemberg eingeführt werden soll.
Die Ehrenamtskarte ist, so Landrat Dr. Bläse, ein Glücksfall für den Ostalbkreis. "Ohne den ehrenamtlichen Einsatz unserer Einwohnerinnen und Einwohner wären viele Veranstaltungen, Hilfsangebote, unser vielfältiges Vereinsleben und vieles mehr gar nicht möglich. Auch im Not- und Katastrophenfall sind wir mit unserem Netzwerk an Rettungs- und Hilfsorganisationen sehr gut aufgestellt. Mit der Einführung der Ehrenamtskarte können wir einen Teil dazu beitragen, dieses herausragende Engagement zu fördern und ganz einfach DANKE zu sagen".

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg

Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?

  • Sie engagieren sich ehrenamtlich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft im Ostalbkreis.
  • Sie setzten sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein.
  • Oder Sie arbeiteten in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt.
  • Ihr Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet.
Dann sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt!

Einen garantierten Anspruch gibt es für:
  • Juleica-Inhaberinnen und -inhaber
  • Freiwilligendienstleistende
  • Mitglieder in Einsatzeinheiten
    • der Freiwilligen Feuerwehr
    • des Technischen Hilfswerks
    • des Arbeiter-Samariter-Bunds Baden-Württemberg e.V.
    • der Bergwacht Schwarzwald e.V.
    • des BRH Bundesverbands Rettungshunde e.V.
    • des DLRG Landesverbands Baden e.V.
    • des DLRG Landesverbands Württemberg e.V.
    • des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Baden-Württemberg e.V.
    • des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V.
    • der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Baden-Württemberg
    • der Landesarbeitsgemeinschaft Notfallseelsorge Baden-Württemberg
    • der Malteser-Hilfsdienste e.V. Erzdiözese Freiburg
    • der Malteser-Hilfsdienste e.V. Diözese Rottenburg-Stuttgart

Wo kann ich eine Karte beantragen, wer hilft mir bei Fragen?

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Hier finden Sie die Informationen zum Datenschutz nach § 13 und § 14 DSGVO.
Die Ehrenamtskarte ist auch als digitale Version per App verfügbar.

Fragen richten Sie bitte an Ehrenamtskarte@ostalbkreis.de oder an Ursula Winkler.


Gültigkeit der Ehrenamtskarte

Bei Neuantrag: 2 Jahre ab Datum der Antragstellung
Bereits ausgegebene Ehrenamtskarten mit Enddatum 31.12.2026: Ein neuer Antrag mit Nachweis der Berechtigung ist erforderlich. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen. Die betreffenden Ehrenamtlichen erhalten hierzu rechtzeitig ein Informationsschreiben.

Welche Vergünstigungen gibt es?

Vergünstigungen können nur bei Vorlage der Ehrenamtskarte in Verbindung mit gültigem Personalausweis gewährt werden.

Eine Auswahl von teilnehmenden Einrichtungen mit den jeweiligen Vergünstigungen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg.

Hier finden Sie die teilnehmenden Einrichtungen und eine Übersicht der Vergünstigungen im Ostalbkreis. Die Liste wird regelmäßig durch neue teilnehmende Einrichtungen ergänzt.