Auf dieser Seite steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat diese Erklärung am 20.08.2020 erstellt.
Am 10.12.2025 hat es die Erklärung überprüft.
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Barriere ist ein schwieriges Wort.
Barriere bedeutet: Hindernis.
Ein Hindernis können Stufen für Rollstuhl-Fahrer sein.
Ein Hindernis kann auch Sprache sein.
Menschen können dann wenig oder nichts verstehen.
Das Gegenteil ist barriere-frei.
Das bedeutet: Hindernisse gibt es nicht.
Alle Menschen sollen die Internet-Seiten verstehen können.
Das ist das Ziel.
Das ist ein langer Weg und es braucht viel Zeit.
In Baden-Württemberg gibt es dafür ein Gesetz.
Gesetz heißt:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: L-BGG.
Im Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Internet-Seite gut lesen können.
Das Landratsamt Ostalbkreis möchte die Internet-Seiten barriere-frei machen.
Einige Teile von der Internet-Seite sind noch nicht barriere-frei.
Das möchte das Landratsamt Ostalbkeis ändern.
Das Landratsamt Ostalbkeis arbeitet derzeit daran.
Dateien zum herunterladen sind vielleicht noch
nicht barriere-frei.
Das sind zum Beispiel
- pdf-Dateien
- Formulare und Hefte
- und andere Dateien.
Auf den Internet-Seiten gibt es Videos.
Vielleicht stellt das Landratsamt Ostalbkeis ein neues Video ein.
Dann schreibt es so schnell wie möglich Untertitel dazu.
Auf den Internet-Seiten kann man zu anderen Internet-Seiten wechseln.
Diese Informationen sind vielleicht nicht vom Landratsamt Ostalbkreis.
Die Informationen sind dann vielleicht auch nicht barriere-frei.
Auf den Internet-Seiten gibt es Bilder und Darstellungen.
Hier fehlt manchmal noch die Beschreibung.
Also was man auf den Bildern sehen kann.
Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?
So können wir Sie unterstützen:
Haben Sie Fehler auf der Internet-Seite: www.ostalbkreis.de
oder keine barriere-freien Inhalten gefunden?
Dann können Sie das Landratsamt Ostalbkeis informieren:
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
pressestelle@ostalbkreis.de
Sie können auch einen Brief schreiben.
Schicken Sie den Brief an diese Adresse:
Landratsamt Ostalbkreis
Pressestelle
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Sie können auch anrufen.
Das sind die Telefon-Nummern:
07361 503-1312 oder 07361 503-1212
Oder Sie melden sich hier:
Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange
von Menschen mit Behinderungen
Petra Pachner
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Schlichtungs-Verfahren
Sie haben das Landratsamt Ostalbkeis informiert und gesagt:
Dieser Teil von der Internet-Seite ist nicht barriere-frei.
Dann muss sich das Landratsamt Ostalbkeis bei Ihnen melden.
Dazu hat es 4 Wochen Zeit.
Das steht im Gesetz.
Das Landratsamt Ostalbkeis hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?
Dann können Sie sich beschweren.
Das können Sie hier machen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Vereine oder Verbände können in bestimmten Fällen vor Gericht klagen.
Das steht im Gesetz.
Hier stehen die Informationen in schwieriger Sprache.
Klicken Sie hier:
Erklärung zur Barrierefreiheit