Hier finden Sie Informationen zu Beratungen in den Bereichen:
Schulden und Insolvenz.
Schulden und Insolvenz.

Schulden bedeutet:
Sie müssen einer anderen Person Geld bezahlen.
Sie schulden etwas.
Insolvenz bedeutet:
Sie müssen einer anderen Person Geld bezahlen.
Aber Sie haben kein Geld.
Und können nicht bezahlen.
Sie müssen einer anderen Person Geld bezahlen.
Sie schulden etwas.
Insolvenz bedeutet:
Sie müssen einer anderen Person Geld bezahlen.
Aber Sie haben kein Geld.
Und können nicht bezahlen.
Bei der Beratung bekommen Sie verschiedene Unterstützung:
Vielleicht sind Sie in einer Notlage.
Und Sie brauchen Geld um Leben zu können.
Dann können wir Sie beraten.
Das ist wichtig: Geld können wir Ihnen nicht geben.
Und Sie brauchen Geld um Leben zu können.
Dann können wir Sie beraten.
Das ist wichtig: Geld können wir Ihnen nicht geben.
Vielleicht soll eine Pfändung erfolgen.
Das heißt: Sie haben Schulden.
Und können die Schulden nicht bezahlen.
Vielleicht haben Sie wertvolle Gegenstände.
Dann kann man die Gegenstände für die Schulden verwenden.
Das nennt man auch: Pfändung.
Das macht ein Gerichts-Vollzieher.
Das ist eine Person vom Gericht.
Vielleicht gibt es auch eine andere Möglichkeit.
Und Sie können die Gegenstände schützen.
Das können wir Ihnen bei einer Beratung sagen.
Das heißt: Sie haben Schulden.
Und können die Schulden nicht bezahlen.
Vielleicht haben Sie wertvolle Gegenstände.
Dann kann man die Gegenstände für die Schulden verwenden.
Das nennt man auch: Pfändung.
Das macht ein Gerichts-Vollzieher.
Das ist eine Person vom Gericht.
Vielleicht gibt es auch eine andere Möglichkeit.
Und Sie können die Gegenstände schützen.
Das können wir Ihnen bei einer Beratung sagen.

Vielleicht brauchen Sie eine Unterstützung bei Ihren Ausgaben.
Oder beim Einteilen von Ihrem Lohn.
Dann können wir Sie beraten.
Oder beim Einteilen von Ihrem Lohn.
Dann können wir Sie beraten.

Vielleicht haben Sie sehr viele Schulden.
Und können die Schulden nicht mehr bezahlen.
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Verbraucher-Insolvenz.
Durch eine Beratung können wir Sie unterstützen.
Und können die Schulden nicht mehr bezahlen.
Dann können Sie einen Antrag stellen.
Der Antrag heißt: Verbraucher-Insolvenz.
Durch eine Beratung können wir Sie unterstützen.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit und Sie können die Schulden bezahlen.
Das nennt man: Entschuldungs-Modelle.
Dann können wir Sie durch eine Beratung unterstützen.
Das nennt man: Entschuldungs-Modelle.
Dann können wir Sie durch eine Beratung unterstützen.

So können wir Sie unterstützen
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.Melden Sie sich dazu telefonisch.
Sie erhalten dann einen Termin für eine Beratung.

Eine Beratung gibt es in
- Aalen
- und Schwäbisch Gmünd.
So finden Sie uns:
Zuständig ist das Job-Center.Die Abteilung heißt: Schuldner- und Insolvenz-Beratung.
Die Beratung in Aalen:
Das Amt in Aalen ist in der Hopfenstraße 65.

Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07171 32-4232
Das ist die Telefon-Nummer: 07171 32-4232

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
schuldnerberatung@ostalbkreis.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
schuldnerberatung@ostalbkreis.de

Die Beratung in Schwäbisch Gmünd:
Das Amt in Schwäbisch Gmünd ist am Bahnhofplatz 1.
Das Amt in Schwäbisch Gmünd ist am Bahnhofplatz 1.
Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07171 32-4232
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Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
schuldnerberatung-gd@ostalbkreis.de
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Urheberrechte Fotos:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.
Übersetzung und Prüfung in Leichte Sprache:
Übersetzungsbüro für Leichte Sprache der Samariterstiftung, Jahnstraße 14, 73431 Aalen
Telefon 07361 564-300
E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de
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Telefon 07361 564-300
E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de
