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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.ostalbkreis.de.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

  2. Nicht barrierefreie Inhalte

    Pdf-Dateien, Formulare, Broschüren und andere Download-Dateien sind eventuell nicht barrierefrei. Diese werden schnellstmöglich durch barrierefreie Versionen ersetzt.

    Untertitel von Videos: Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.

    Online-Dienste: Die eingebauten Online-Dienste, wie z.B. im Bereich der Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle, das Bürgerinformationssystem ALLRIS, das Bewerberportal Mein-Check-in, Leistungsbeschreibungen aus service-bw, die Onlineanhörung owi21 etc. verweisen auf externe Portale. Diese sind eventuell nicht barrierefrei.

    Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Beschreibungen ergänzt worden.

    Dateien von Drittanbietern sind eventuell nicht barrierefrei.

  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 20.08.2020 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 01.04.2025 überprüft und aktualisiert.

  4. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ostalbkreis.de aufgefallen? Sie können sich gerne bei der Pressestelle des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an pressestelle@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

    Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:

    Landratsamt Ostalbkreis
    Pressestelle
    Stuttgarter Straße 41
    73430 Aalen
    Telefon: 07361 503-1312 oder 503-1212

    Die Beauftragte des Ostalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Petra Pachner
    Landratsamt Ostalbkreis
    Stuttgarter Straße 41
    73430 Aalen
    Telefon: 07361 503-1878
    E-Mail: petra.pachner@ostalbkreis.de

  5. Schlichtungsverfahren

    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.