Informationen und Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Antragstellung Asylbewerberleistungsgesetz
Geflüchtete aus der Ukraine können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft/Miete
- Krankenhilfeleistungen
- Bildung-und-Teilhabe-Leistungen
direkt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Ostalbkreis oder beim Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landratsamts Ostalbkreis beantragen. Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich per E-Mail an sozialhilfe-ukraine[at]ostalbkreis.de
Finanzielle Unterstützung für Familien - Germany for Ukraine
Grundsätzlich gilt: Geflüchtete aus der Ukraine, die auf Grundlage von § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland Aufnahme finden, werden in Baden-Württemberg nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen und – wenn ihnen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht - in einer Unterkunft des Landkreises (vorläufige Unterbringung) untergebracht. Nach bis zu sechs Monaten vorläufiger Unterbringung in den Unterkünften des Landkreis folgt die kommunale Anschlussunterbringung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Möchten Sie Menschen aus der Ukraine Ihren privaten Wohnraum anbieten oder größere Immobilien (ab 30 Personen) zur Verfügung stellen, können Sie uns eine E-Mail mit den wichtigsten Eckpunkten und Ihren Kontaktdaten an integration.und.versorgung[at]ostalbkreis.de senden.
Zudem gibt es eine Facebook-Gruppe Ostalbkreis hilft Ukraine. Dort können Sie sich anmelden und Spenden einstellen.
Zur Homepage act4transformation.net
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft/Miete
- Krankenhilfeleistungen
- Bildung-und-Teilhabe-Leistungen
direkt bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Ostalbkreis oder beim Geschäftsbereich Integration und Versorgung des Landratsamts Ostalbkreis beantragen. Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich per E-Mail an sozialhilfe-ukraine[at]ostalbkreis.de
Finanzielle Unterstützung für Familien
Die Familienkasse hat eine Fragen- und Antwort-Seite für die finanzielle Unterstützung für Familien erstellt.Finanzielle Unterstützung für Familien - Germany for Ukraine
Ankommen und Wohnen
Ukrainische Geflüchtete, die direkt vor Ort in einer Stadt oder Gemeinde ankommen und Bezug zu örtlichen Gegebenheiten haben (z.B. Freunde, Verwandte) und Wohnraum benötigen, können sich in der jeweiligen Kommune an das Rathaus wenden und um Wohnraum nachsuchen. Ist in der jeweiligen Kommune kein Wohnraum vorhanden, so klärt diese in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis die Frage der Unterbringung.Grundsätzlich gilt: Geflüchtete aus der Ukraine, die auf Grundlage von § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Deutschland Aufnahme finden, werden in Baden-Württemberg nach den Regelungen des baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) aufgenommen und – wenn ihnen kein privater Wohnraum zur Verfügung steht - in einer Unterkunft des Landkreises (vorläufige Unterbringung) untergebracht. Nach bis zu sechs Monaten vorläufiger Unterbringung in den Unterkünften des Landkreis folgt die kommunale Anschlussunterbringung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Möchten Sie Menschen aus der Ukraine Ihren privaten Wohnraum anbieten oder größere Immobilien (ab 30 Personen) zur Verfügung stellen, können Sie uns eine E-Mail mit den wichtigsten Eckpunkten und Ihren Kontaktdaten an integration.und.versorgung[at]ostalbkreis.de senden.
Spenden
Unsere Flüchtlingsunterkünfte sind mit allen Dingen ausgestattet, die im Alltag gebraucht werden. Wenn noch weitere Gegenstände benötigt werden, stellen wir diese Gesuche auf www.ostalbhelfer.de ein. Dort sind unter der Rubrik "Ostalbhelfer" auch Adressen für Kleider- und Möbelspenden aufgelistet. Der Landkreis unterhält keine eigenen Kleider- oder Möbellager.Zudem gibt es eine Facebook-Gruppe Ostalbkreis hilft Ukraine. Dort können Sie sich anmelden und Spenden einstellen.
Gruppenangebote von act for transformation
act for transformation bietet seit April 2025 eine ukrainische Singgruppe für Kinder an, die jeden Samstag stattfindet und von einer professionellen Musikpädagogin aus der Ukraine geleitet wird. Derzeit nehmen an den Tanz- und Singgruppen ausschließlich ukrainische Kinder teil, jedoch stehen die Angebote selbstverständlich auch Kindern aus anderen Herkunftsländern offen.Zur Homepage act4transformation.net
Ostalbkreis auf Facebook
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Ostalbkreis auf YouTube
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Ostalbkreis auf X (Twitter)
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