Informationen und Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine
Antragstellung Asylbewerberleistungsgesetz
Geflüchtete aus der Ukraine können finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich per E-Mail an sozialhilfe-ukraine@ostalbkreis.de
Erklärvideo "Kindergeld" (russisch)
Erklärvideo "Kindergeld" (ukrainisch)
Falls Geflüchtete aus der Ukraine jedoch direkt vor Ort in einer Stadt oder Gemeinde ankommen sollten und Wohnraum benötigen, können sie sich auch direkt an die dortigen Rathäuser wenden. Ist in der jeweiligen Kommune kein Wohnraum vorhanden, so klärt die Stadt oder Gemeinde die Frage der Unterbringung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis.
Falls Sie Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte Checkliste per E-Mail an Ihr Rathaus oder an wohnraum-ukraine@ostalbkreis.de.
Die Checkliste steht zum Download zur Verfügung.
Sie können die Checkliste auch über unser Online-Formular bei uns einreichen.
Zum Online-Formular "Checkliste Unterkunftsmöglichkeiten / Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine"
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kosten der Unterkunft/Miete
- Krankenhilfeleistungen
- Bildung-und-Teilhabe-Leistungen
Antragsunterlagen sind bei diesen Stellen erhältlich.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich per E-Mail an sozialhilfe-ukraine@ostalbkreis.de
Erklärvideo Kindergeld
Die Familienkasse hat eine Schritt-für Schritt Ausfüllhilfe zum Kindergeldantrag erstellt.Erklärvideo "Kindergeld" (russisch)
Erklärvideo "Kindergeld" (ukrainisch)
Ankommen und Wohnen
Für Geflüchtete aus der Ukraine sind die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes offizielle Erstanlaufstelle für alle, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen. Im Ostalbkreis ist dies die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen).Falls Geflüchtete aus der Ukraine jedoch direkt vor Ort in einer Stadt oder Gemeinde ankommen sollten und Wohnraum benötigen, können sie sich auch direkt an die dortigen Rathäuser wenden. Ist in der jeweiligen Kommune kein Wohnraum vorhanden, so klärt die Stadt oder Gemeinde die Frage der Unterbringung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis.
Falls Sie Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte Checkliste per E-Mail an Ihr Rathaus oder an wohnraum-ukraine@ostalbkreis.de.
Die Checkliste steht zum Download zur Verfügung.
Sie können die Checkliste auch über unser Online-Formular bei uns einreichen.
Zum Online-Formular "Checkliste Unterkunftsmöglichkeiten / Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine"
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