Einteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am 8. März 2026 statt. Für die Landtagswahl ist Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt. Das Landratsamt Ostalbkreis ist zuständig für die Wahlkreise 25 (Schwäbisch Gmünd) und 26 (Aalen). Kreiswahlleiter ist Landrat Dr. Joachim Bläse. Neu gegenüber der Landtagswahl 2021 ist bei der diesjährigen Wahl: - Das Wahlalter sinkt von 18 auf 16 Jahre. - Anstatt einer Stimme dürfen Wähler im Jahr 2026 zwei Stimmen abgegeben: Eine Erststimme für den Kreiswahlvorschlag und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste. Der Kreiswahlausschuss des Ostalbkreises hat am 9. Januar 2026 unter Vorsitz des Kreiswahlleiters Landrat Dr. Joachim Bläse getagt und die Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 25 und 26 zugelassen. Welche Kandidaten in den Wahlkreisen 25 und 26 mit der Erststimme gewählt werden können, finden Sie im Download. Welche Parteien über die Landeslisten mit der Zweitstimme sich zur Wahl stellen, finden Sie unter Landtagswahl 2026.
Adresse Landratsamt OstalbkreisKommunalaufsichtDienstgebäude: Stuttgarter Straße 4173430 AalenTelefon: 07361 503-1240, -1241, -1242Telefax: 07361 503-581240 E-Mail senden So finden Sie zu uns Mehr zu diesem Thema Landtagsabgeordnete Externe Links Landtagswahl (Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen) Landtagswahl (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg) Landtagswahl (Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg) Download Landtagswahl 2026 - Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 25 (pdf, 86.7 KB) Landtagswahl 2026 - Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 26 (pdf, 85.2 KB) Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2021 - Wahlkreis 25 Schwäbisch Gmünd (xlsx, 16.3 KB) Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2021 - Wahlkreis 26 Aalen (xlsx, 15.7 KB) Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl (alle Wahlkreise Baden-Württemberg), Karte: Stat. Landesamt (pdf, 4.5 MB) Pressemitteilungen dazu Kreiswahlvorschläge für die Landtagswahl am 8. März 2026 zugelassen Pressemitteilung: 7 vom 09.01.2026