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Katastrophenvorsorge, Katastrophenabwehr und -bekämpfung

Die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz nimmt die Aufgaben des Landratsamtes Ostalbkreis als untere Katastrophenschutzbehörde wahr. Rechtliche Grundlage ist das Landeskatastrophenschutzgesetz.

Aufgaben in der Katastrophenvorsorge und -abwehr sind insbesondere:

  • Untersuchung, welche Katastrophengefahren drohen.
  • Erfassung der zur Katastrophenbekämpfung vorhandenen Einsatzkräfte und Gerätschaften.
  • Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen.
  • Aufstellung eines Katastrophenschutzstabes und einer technischen Einsatzleitung.
  • Unterstützung der mitwirkenden Katastrophenschutzorganisationen bei der Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung ihrer Einheiten.
  • Ausbildung des Stabes und der Führungskräfte (Infos beim Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz und der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg)
  • Durchführung von Übungen.
Zur Katastrophenbekämpfung stehen je nach Gefahren- und Schadenslage Fachdienste und Einsatzeinheiten für folgende Bereiche zur Verfügung:
  • Brandschutz
  • ABC-Schutz
  • Bergung
  • Instandsetzung
  • Sanität und Betreuung
  • Versorgung