Katastrophenvorsorge, Katastrophenabwehr und -bekämpfung
Die Stabsstelle Brand- und Katastrophenschutz nimmt die Aufgaben des Landratsamtes Ostalbkreis als untere Katastrophenschutzbehörde wahr. Rechtliche Grundlage ist das Landeskatastrophenschutzgesetz.
Aufgaben in der Katastrophenvorsorge und -abwehr sind insbesondere:
- Untersuchung, welche Katastrophengefahren drohen.
- Erfassung der zur Katastrophenbekämpfung vorhandenen Einsatzkräfte und Gerätschaften.
- Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen.
- Aufstellung eines Katastrophenschutzstabes und einer technischen Einsatzleitung.
- Unterstützung der mitwirkenden Katastrophenschutzorganisationen bei der Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung ihrer Einheiten.
- Ausbildung des Stabes und der Führungskräfte (Infos beim Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für Zivilschutz und der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg)
- Durchführung von Übungen.
Zur Katastrophenbekämpfung stehen je nach Gefahren- und Schadenslage Fachdienste und Einsatzeinheiten für folgende Bereiche zur Verfügung:
- Brandschutz
- ABC-Schutz
- Bergung
- Instandsetzung
- Sanität und Betreuung
- Versorgung