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Gleichstellungsbeauftragte

Gleiche Chancen unabhängig ...
ob Frau oder Mann ...
ob Jung oder Alt ...
ob Einheimisch oder Zugewandert ...
ob Behindert oder Nichtbehindert
und von welcher sexuellen Identität und Orientierung.

Auftrag der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Ostalbkreises ist es, die Umsetzung des verfassungsgebotenen Gleichberechtigungsziels (Artikel 3 Abs. 2 GG) auf kommunaler Ebene zu fördern. Die Herstellung von Gleichberechtigung betrifft als Querschnittsaufgabe alle Organe und Fachbereiche der Landkreisverwaltung sowie alle gesellschaftlichen Bereiche des Ostalbkreises. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt als Interessenvertreterin auf dieses Ziel hin, indem sie berät und Vorhaben sowie Projekte begleitet, unterstützt und fördert.

Schwerpunkte der Arbeit

  • Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Firmen, Organisationen, Einrichtungen und alle, die sich für das Themenfeld Chancengleichheit interessieren.
  • Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (Umsetzung des Gleichstellungs-Aktionsplan).
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Themenfeld der Chancengleichheit.
  • Konzeptionelle Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren im Feld der Chancengleichheit auf kommunaler und landesweiter Ebene.