Leichte Sprache: Informationen zum Wahlrecht
Alle Menschen mit Behinderung dürfen
bei Landtags-, Gemeinderats-, Landkreis- und
Regionalwahlen wählen.
Das hat der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen.
Alle Wählerinnen und Wähler bekommen vor einer Wahl eine
Wahlbenachrichtigung und die Wahlunterlagen.
Früher durften viele Menschen mit Behinderung nicht wählen.
Das war falsch.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Landtag hat deshalb das Gesetz geändert.
bei Landtags-, Gemeinderats-, Landkreis- und
Regionalwahlen wählen.
Das hat der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen.
Alle Wählerinnen und Wähler bekommen vor einer Wahl eine
Wahlbenachrichtigung und die Wahlunterlagen.
Früher durften viele Menschen mit Behinderung nicht wählen.
Das war falsch.
Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Der Landtag hat deshalb das Gesetz geändert.

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
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