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Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit

Das Bündnis "Jugend und Beruf" wurde zwischen dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit und dem Jugendamt geschlossen, um eine Angebotsstruktur zu schaffen, die allen jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren eine bedarfsgerechte und rechtskreisübergreifende Förderung durch die Instrumente des SGB II, SGB III und SGB VIII ermöglicht.

Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit - Arbeitsbündnis Jugend-Beruf
Arbeitsbündnis Jugend-Beruf
Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit - Umsetzung
Umsetzung
Zudem wurden bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung junger Menschen aufgebaut und geplante Vorhaben miteinander abgestimmt, um Betreuungslücken zu schließen und Doppelstrukturen zu vermeiden.

Kontakt


Katrin Eberhardt
Teamleiter/in Markt und Integration U 25
Telefon: 07361 980-5189
Telefax: 07361 980-585189
Details E-Mail an Katrin Eberhardt