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Einheitliches Patentsystem kann zum 1. Juni 2023 angewandt werden

Europa bekommt in diesem Jahr ein einheitliches Patentsystem, das eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa schafft und die Kosten für den Patentschutz senkt. Das ist möglich, da Deutschland die Urkunde zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht hinterlegt hat und damit den letzten Schritt getan hat, um das Patentsystem vollständig anzuwenden. Bisher nehmen 17 Mitgliedstaaten an dem Patentsystem teil, weitere können folgen.
Mit dem neuen Patentsystem wird es einfacher, Patente zu erlangen und auch die Durchsetzung von Patenten wird einfacher, transparenter und kostengünstiger. Ein einheitliches Patentgericht ist Teil des neuen Systems. Damit können Patente - nicht nur die neuen Einheitspatente, sondern auch die nicht-einheitlichen europäischen Patente - in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zentral durchgesetzt werden. Das erhöht die Rechtssicherheit und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen insgesamt.

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