Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein wichtiges etabliertes Förderprogramm für den Ländlichen Raum, das bereits seit über 20 Jahren im Land Baden-Württemberg besteht. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat mit dem ELR ein Förderinstrument geschaffen, das auf die integrierte Dorfentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte ausgerichtet ist.
Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität in ländlich geprägten Städten und Gemeinden zu erhalten und zu verbessern. Es werden Maßnahmen finanziell unterstützt, die zu einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strukturverbesserung führen und einen Beitrag zur Innenentwicklung und Stärkung der Ortskerne leisten. Dabei ist auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen zu achten (ökologische Aspekte, Energieeinsparung, Energieeffizienz usw.). Projekte mit innovativen Holzbaulösungen erhalten einen Förderzuschlag.
Schwerpunkte des Programms sind:
Der Ostalbkreis kann seit langem von den wertvollen Mitteln des Landes profitieren. Es wurden bereits über 1.300 Projekte mit einer Summe von insgesamt knapp 100 Mio. EUR gefördert.
Im Wettbewerbsverfahren werden jedes Jahr aus den Antragstellungen diejenigen Projekt ausgewählt, die eine Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. Es gilt eine Mindestfördersumme von 5.000 EUR. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Spezielle Förderung für Schwerpunktgemeinden
Schwerpunktgemeinden sind ein weiteres Förderangebot des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Schwerpunktgemeinden werden auf der Basis einer umfassenden Entwicklungskonzeption über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren prioritär in den jeweiligen ELR-Jahresprogrammen gefördert und erhalten einen um 10 % erhöhten Fördersatz für gemeinwohlorientierte Projekte. Der Fördervorrang gilt nur für Projekte, die aus der Entwicklungskonzeption abgeleitet werden und den gesetzten Zielen dienen.
Schwerpunktgemeinden können Gemeindeverbünde oder Gemeinden im Ländlichen Raum werden, die sich in einem umfassenden Entwicklungskonzept intensiv mit mindestens folgenden Handlungsfeldern auseinandersetzen und daraus konkrete Projekte und Maßnahmen ableiten:
Schwerpunkte des Programms sind:
- Wohnen
- Grundversorgung
- Arbeiten
- Gemeinschaftseinrichtungen
Der Ostalbkreis kann seit langem von den wertvollen Mitteln des Landes profitieren. Es wurden bereits über 1.300 Projekte mit einer Summe von insgesamt knapp 100 Mio. EUR gefördert.
Im Wettbewerbsverfahren werden jedes Jahr aus den Antragstellungen diejenigen Projekt ausgewählt, die eine Förderung in Form eines Zuschusses erhalten. Es gilt eine Mindestfördersumme von 5.000 EUR. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Spezielle Förderung für Schwerpunktgemeinden
Schwerpunktgemeinden sind ein weiteres Förderangebot des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Schwerpunktgemeinden werden auf der Basis einer umfassenden Entwicklungskonzeption über einen Zeitraum von maximal 5 Jahren prioritär in den jeweiligen ELR-Jahresprogrammen gefördert und erhalten einen um 10 % erhöhten Fördersatz für gemeinwohlorientierte Projekte. Der Fördervorrang gilt nur für Projekte, die aus der Entwicklungskonzeption abgeleitet werden und den gesetzten Zielen dienen.
Schwerpunktgemeinden können Gemeindeverbünde oder Gemeinden im Ländlichen Raum werden, die sich in einem umfassenden Entwicklungskonzept intensiv mit mindestens folgenden Handlungsfeldern auseinandersetzen und daraus konkrete Projekte und Maßnahmen ableiten:
- Flächensparende Siedlungsentwicklung
- Demografische Entwicklung
- Schutz von Natur und Landschaft
Erklärfilm zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
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