Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat die Förderlinie "Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg" ins Leben gerufen, um die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine hohe Innovationsfähigkeit sowie eine ausgeprägte Technologiekompetenz vorweisen, können bei der Markteinführung eines von ihnen entwickelten innovativen Produkts, Produktionsprozesses oder einer Dienstleistung unterstützt werden. Die Zuwendungen werden KMU in allen Gemeinden des Ländlichen Raums (gemäß des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg) gewährt, die das Potenzial aufgrund weitreichendem Vorbildcharakter zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Die Förderung können die Unternehmen für Investitionen einsetzen, die ihnen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung des innovativen Produkts oder der Dienstleistung entstehen. Ebenfalls bedeutsam ist es, dass bei der Umsetzung der Innovation zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess beigetragen wird.
Zwei Mal pro Jahr, jeweils zum 28. Februar und 31. August, können Unternehmen einen Antrag stellen, um Fördermittel in Höhe von 200.000 EUR bis zur 400.000 EUR zu erhalten. Die Förderung beläuft sich bei kleinen Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) auf 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, bei mittleren Unternehmen (weniger als 100 Beschäftigte) auf 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Die Fördermittel stammen dabei zu gleichen Teilen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Baden-Württemberg (ELR).
Zwei Mal pro Jahr, jeweils zum 28. Februar und 31. August, können Unternehmen einen Antrag stellen, um Fördermittel in Höhe von 200.000 EUR bis zur 400.000 EUR zu erhalten. Die Förderung beläuft sich bei kleinen Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) auf 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, bei mittleren Unternehmen (weniger als 100 Beschäftigte) auf 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten. Die Fördermittel stammen dabei zu gleichen Teilen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum Baden-Württemberg (ELR).
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