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Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung

Im Rahmen eines effektiven vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Lebensmittel auf allen Stufen der Produktion vom Stall bis zur Abgabe an den Verbraucher durch den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung überwacht:

  1. Registrierung von Betrieben, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten und in den Verkehr bringen oder mit ihnen handeln.
  2. Zulassung von bestimmten Betrieben, die Lebensmittel tierischer Herkunft in den Verkehr bringen.
  3. Gemeinsam mit amtlichen TierärztInnen und amtlichen Fachassistenten wird die Schlachttieruntersuchung jedes Tieres vor bzw. die Fleischuntersuchung jedes Tierkörpers nach der Schlachtung durchgeführt.
    In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Untersuchung auf Trichinen und die Untersuchung auf BSE bei Rindern.
  4. Regelmäßige Betriebskontrollen in allen Lebensmittelbetrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und Durchführung der erforderlichen Verwaltungs- und Strafrechtlichen Maßnahmen.
  5. Überwachung der Abgabe von Lebensmitteln im Rahmen von Straßen- bzw. Vereinsfesten
  6. Entnahme von Proben von Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetik (Planproben, Verdachtsproben und Beschwerdeproben).
  7. Entgegennahme und Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden.
  8. Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz.
  9. Veröffentlichung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
  10. Beratung und Betreuung der Betriebe bei Bauvorhaben und bei der Durchführung gesetzlicher Anforderungen.