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Rinderherpes (BHV1) / IBR

Die Bekämpfung des Rinderherpes Virus Typ 1 (BHV1; IBR) konnte in Baden-Württemberg zum 1. April 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Alle Rinder, die das Virus in sich trugen, wurden Ende März 2015 aus den Beständen entfernt. Jetzt hat das Land bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt. Dadurch können Wettbewerbsnachteile ausgeglichen und Handelshemmnisse zu bereits BHV1-freien Ländern abgebaut werden.
Die Viruserkrankung stellt keine Gefahr für Menschen dar, sie kann bei Rindern aber hochansteckende Entzündungen der Atemwege verursachen.

Um die erreichte Seuchenfreiheit in Bezug auf das Rinderherpes-Virus aufrechterhalten zu können, müssen die Milchviehbestände weiterhin zweimal jährlich über Tankmilchproben und Mutterkuhhaltungen einmal jährlich über Blutproben untersucht werden.

Seit dem 28. Februar 2015 dürfen Rinder nicht mehr gegen die BHV1 geimpft werden. Trotz des Sanierungserfolges ist insbesondere beim Handel und beim Einstallen zugekaufter Tiere nach wie vor Vorsicht geboten. Mit Ausnahme von Schlachttieren müssen alle Rinder beim Verbringen von einer amtstierärztlichen Bescheinigung begleitet sein. Stammen die Tiere aus ehemaligen Impfbeständen, so ist zusätzlich ein negatives Testergebnis oder eine Erklärung des Herkunftsbetriebes erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Tiere nicht geimpft sind. Details hierzu finden Sie in Merkblatt des STUA Aulendorf.



Externe Links


Merkblatt BHV-1 (STUA Aulendorf)