Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) - Vogelgrippe/Geflügelpest
Allgemeinverfügung läuft zum 31.03.2023 aus
Die klassische Geflügelpest ist eine mit schweren klinischen Symptomen verbundene Verlaufsform der Aviären Influenza (AI) (daher "hochpathogene" Aviäre Influenza - HPAI genannt) und hinsichtlich der klinischen Symptomatik nur schwer von der Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest) zu unterscheiden.
Hochempfänglich für die Erkrankung sind Hühner und Puten. Die anderen Hausgeflügelarten sind zwar ebenfalls empfänglich, erkranken aber seltener.Die Übertragung erfolgt über Tierkontakt und über Vektoren, orale Infektionen sind möglich. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachenraumes und mit dem Kot ausgeschieden.
Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel, gelten als potentielles Virusreservoir und können eine Quelle für den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände darstellen.
Für einzelne Stämme des HPAI-Virus konnte eine Übertragung auf Säugetiere z.B. Schweine und den Menschen nachgewiesen werden.
Wird HPAI bei Wildvögeln oder Hausgeflügel oder anderen gehaltenen Vögeln festgestellt, ergreift die zuständige Behörde Maßnahmen, um eine Einschleppung in Hausgeflügelbestände oder eine Weiterverbreitung in andere Bestände zu verhindern.
Aktuelle Informationen zur Aviären Influenza erhalten Sie auf den weitergehenden Links bzw. in den Downloads.
20.01.2023: Erste Fälle von Geflügelpest in Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz erlässt Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen
Ab Samstag, 21. Januar 2023, gelten für Geflügelhalter landesweit Biosicherheitsmaßnahmen, nachdem im Landkreis Tübingen am 5. Januar 2023 der Ausbruch der Aviären Influenza, also der Geflügelpest, bei Schwänen erstmals im Jahr 2023 in Baden-Württemberg festgestellt wurde.Die vollständige Allgemeinverfügung wurde vom Land Baden-Württemberg im Staatsanzeiger und vom Landratsamt Ostalbkreis am 20. Januar 2023 veröffentlicht unter www.ostalbkreis.de in der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen".
07.02.2023: Ausbruch der Geflügelpest im Ostalbkreis - Landkreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung und ordnet Stallpflicht an
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems hat am 07.02.2023 amtlich bestätigt, dass drei am Bucher Stausee tot aufgefundene Graugänse mit dem Gelügelpestvirus H5N1 infiziert waren. Das Landratsamt Ostalbkreis hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen und unter www.ostalbkreis.de (Newsroom/Öffentliche Bekanntmachungen) öffentlich bekanntgemacht. Damit gilt ab Mittwoch, 8. Februar 2023, für alle Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer um den Bucher Stausee sowie für alle Geflügelhaltungen aus den Teilorten Buch, Jagsthausen und Frankenreute Stallpflicht. Die Allgemeinverfügung ist befristet bis 31. März 2023, 24:00 Uhr, sofern seitens des Landratsamts keine Verlängerung bekannt gegeben wird. (Hinweis: Die Allgemeinverfügung wurde durch die Allgemeinverfügung vom 20.02.2023 aufgehoben. Sie ist im Newsroom/Öffentliche Bekanntmachungen im Archiv 2023 zu finden)20.02.2023: Weitere Funde von Graugänsen mit Aviärer Influenza
Ab 21. Februar 2023 muss Geflügel in allen Städten und Gemeinden des Ostalbkreises, die sich östlich der Bundestraße 19 befinden, und in Städten und Gemeinden, durch welche diese Bundesstraße verläuft, die Gebiete bzw. -teile, welche sich östlich dieser Straße befinden, mit sofortiger Wirkung aufgestallt werden.Die vollständige "Allgemeinverfügung des Landratsamts Ostalbkreis zur Aufstallung von Geflügel wegen der amtlichen Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) bei Wildvögeln" vom 20.02.2023 steht unter www.ostalbkreis.de, Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" zum Download zur Verfügung.
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