Geflügelhaltung
Wer Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel) hält, hat diese Haltung beim Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung registrieren zu lassen.
Neben den tierschutzrechtlichen Anforderungen sind Regelungen für verschiedene Krankheiten zu beachten. Diese sind insbesondere- Newcastle Disease (Klassische Geflügelpest - ND)
Bei der Newcastle Disease (ND) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, d.h. der Verdacht einer Infektion mit ND muss dem jeweils zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden. Für Hühner und Truthühner (Puten) besteht eine Impfpflicht gegen ND. Der Tierhalter ist verpflichtet alle Hühner und Truthühner so impfen zu lassen, dass ein wirksamer Impfschutz gewährleistet ist. Über die durchgeführten ND-Impfungen hat der Halter Nachweise zu führen.
- Geflügelpest / Vogelgrippe / hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI)
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, d.h. der Verdacht einer Infektion mit HPAI muss dem jeweils zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden. Eine Impfung ist grundsätzlich verboten. Eine Infektionsgefahr geht von Wildvögeln aus, die unerkannt erkranken können und bei Kontakt mit Hausgeflügel den Virus auf dieses übertragen können. Daher ist vorgeschrieben, dass Geflügel so getränkt und gefüttert werden muss, dass dabei ein Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden kann.
Weitere Informationen über die Pflichten des Tierhalters bei der Haltung von Geflügel entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt für Geflügelhalter".
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