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Ab dem 01.01.2023 liegt eine Mitteilungspflicht gemäß Tierarzneimittelgesetz (TAMG) für alle Tierhaltenden vor, die berufs- oder gewerbsmäßig Rinder, Schweine, Hühner oder Puten halten.
Ostalbkreis auf Facebook
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Ostalbkreis auf YouTube
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Ostalbkreis auf X (Twitter)
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Ostalbkreis auf Instagram
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