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Tierische Nebenprodukte/ Tierkörperbeseitigung

Allgemeines zu Tierischen Nebenprodukten (u. a. Tierkörperbeseitigung)

Darunter werden sowohl verendete Tiere, Schlachtabfälle aber auch verdorbene Lebensmittel tierischen Ursprungs (Eier, Milch, Fleisch) und daraus zubereitete Lebensmittel zusammengefasst. Diese sind über den für die Entsorgung zuständigen Zweckverband zu entsorgen.

Privatpersonen dürfen kleine Mengen an Lebensmitteln, die im eigenen Haushalt angefallen sind, entsprechend den Vorgaben der GOA über den Restmüll (Hausmüll) entsorgen.

Tod von Heimtieren

Heimtiere müssen nach ihrem Tod ordnungsgemäß beseitigt werden. Dieses kann auf eine der folgenden Arten geschehen:
  • Vergraben auf dem eigenen Grundstück – nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht
  • Vergraben auf dafür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen)
  • Abgabe an Tierkrematorien.
Wenn keine dieser drei Möglichkeiten in Frage kommt, muss der Tierkörper über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.

Für den Ostalbkreis ist der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ZTN) zuständig.




Externe Links


Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ZTN)