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Rechtsaufsicht

Das Kommunalamt ist Rechtsaufsichtsbehörde für 39 Städte und Gemeinden des Ostalbkreises, mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen/Jagst und Schwäbisch Gmünd, für 4 Gemeindeverwaltungsverbände, 10 Zweckverbände und 224 Verbände nach dem Wasserverbandsrecht. Die Rechtsaufsicht über die Großen Kreisstädte hat das Regierungspräsidium Stuttgart.

Aufgaben

Als Rechtsaufsichtsbehörde hat das Kommunalamt die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungen der Städte und Gemeinden sicherzustellen. Dazu gehören:

  • Beantwortung von Fragen und Lösung der Probleme auf den Gebieten des Gemeinderechts, allgemeinen Satzungsrechts und des Abgabenrechts
  • Prüfung der Gesetzmäßigkeit von Satzungen, hauptsächlich der Abgabensatzungen
  • Prüfung der Gemeinderatswahlen, Ortschaftsratswahlen und Bürgermeisterwahlen
  • Personalangelegenheiten der Bürgermeister, Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Bürgermeister
  • Beschwerden bei Vergabeangelegenheiten (VOB-Beschwerdestelle) der Gemeinden (VOB/VOL/VOF/HOAI)
  • Aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen Gemeinden
  • Prüfung der Haushaltssatzungen der Gemeinden und Verbände und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
  • Bestätigung beim Abschluss der überörtlichen Rechnungsprüfung
  • Genehmigung von Krediten, Verpflichtungsermächtigungen, Gewährverträgen und Bürgschaften
  • Mitwirkung bei den Anträgen der Gemeinden auf staatliche Förderung